Polizei Marburg-Biedenkopf: POL-MR: Sicher durch die tollen Tage - Polizeipräsident Manfred Schweizer kündigt Kontrollen zur Faschingszeit an und weist auf Aktion BOB hin
Icon PreviewIcon DownloadIcon Info

POL-MR: Sicher durch die tollen Tage - Polizeipräsident Manfred Schweizer kündigt Kontrollen zur Faschingszeit an und weist auf Aktion BOB hin

Marburg-Biedenkopf (ots) -

Sicher durch die tollen Tage - Polizeipräsident Manfred Schweizer 
kündigt Kontrollen zur Faschingszeit an und weist auf Aktion BOB hin

Mittelhessen
Konfetti, Maskerade, Bier, Luftschlange und rote Nase. Ausgelassen, 
heiter und beschwingt geht es vom Faschingsumzug zur Karnevalsparty, 
von der Fremdensitzung zum Kappenabend. Die Höhepunkte der fünften 
Jahreszeit stehen in Mittelhessen unmittelbar vor der Tür. Dabei kann
der eine oder andere Schoppen für Närrin und Narr eine entscheidende 
Rolle spielen. Zu tief ins Glas geschaut, hat der vermeintliche Spaß 
oftmals unerwünschte Folgen. Der morgendliche Kater ist mit Abstand 
noch die harmloseste. Alkohol und Drogen sind bei schweren Unfällen 
nach wie vor eine der häufigsten Unfallursachen. Gerade in den 
"tollen Tagen" begeben sich Autofahrer von der guten Stimmung 
beflügelt in die Gefahr, sich betrunken oder anders berauscht hinters
Steuer zu setzen. Sind die Narren verstärkt unterwegs, hat die 
Polizei "Hochsaison". 
Polizeipräsident Manfred Schweizer sagt: "Wir wollen den 
Karnevalisten nicht den Spaß verderben. Ganz im Gegenteil! Wir 
wollen, dass Sie die Faschingszeit sicher und ohne Schaden 
überstehen. So gibt es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit in den 
nächsten Tagen selbstverständlich auch in den mittelhessischen 
Landkreisen gezielte Verkehrskontrollen, um unverbesserliche Alkohol-
und Drogensünder zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen." Die 
Fastnachtskontrollen des Jahres 2011 hatten in Mittelhessen 17 
Strafverfahren wegen Alkoholfahrten zur Folge - in acht Fällen 
folgten Strafanzeigen wegen Verdachts auf Drogeneinfluss. Neun 
Führerscheine stellten die Ordnungshüter gleich sicher. "Wer an einer
karnevalistischen Veranstaltung teilnehmen und ausgiebig feiern will,
sollte sich schon im Vorfeld seiner Verantwortung für eine sichere 
Heimfahrt bewusst sein. Jeder, der sich ans Steuer setzt, trägt diese
Verantwortung nicht nur für sich, sondern auch für seine 
Mitmenschen", gibt Schweizer zu bedenken. Er verweist auf das 
mittelhessische Verkehrspräventionsprojekt BOB und appelliert 
insbesondere an die jungen Fahrerinnen und Fahrer: "Wenn sie mit dem 
Auto unterwegs sind, klären sie noch vor dem ersten Schluck Alkohol, 
wer den Wagen nach der Feier heimwärts steuert. Wer auf einen BOB als
nüchternen Fahrer zurückgreifen kann, braucht sich bei einer 
Polizeikontrolle keine Gedanken zu machen!"
Wer richtig feiert, kann schnell einen Alkoholwert von mehr als einem
Promille Alkohol im Blut erreichen. Wenn dabei bis in die Nacht 
getrunken wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit am folgenden Morgen 
noch soviel Restalkohol vorhanden, dass es gefährlich wird, sich 
hinter das Steuer zu setzen. "Viele bedenken nicht, dass der Abbau 
vom Alkohol im Blut deutlich länger dauert, als sein Aufbau", betont 
der Polizeipräsident. Der Körper baut im Schnitt etwa 0,1 bis 0,15 
Promille Alkohol pro Stunde ab. Wer mit Restalkohol auf dem Weg zur 
Arbeit erwischt wird, riskiert seinen Führerschein. Fahrverbot, 
Punkte und eine Geldbuße sind die Konsequenz. Wer mit nur 0,3 
Promille Alkohol im Blut an einem Unfall beteiligt ist oder sonst 
eine auffällige Fahrweise wie "Schlangenlinien" zeigt, muss mit 
Führerscheinentzug, Geldstrafe sowie Punkten rechnen. Schweizer rät 
den Närrinnen und Narren: "Auf jeglichen Alkoholkonsum zu verzichten,
wenn man später noch fahren will".
Für die Fahranfänger gilt seit dem Jahr 2007 - in der Probezeit und 
bis zum 21. Lebensjahr - die 0,0-Promillegrenze. Das Alkoholverbot 
hat einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 
geleistet. Seit Einführung der 0,0- Promillegrenze sind bei 
Fahranfängern bundesweit die Alkohol-Ordnungswidrigkeiten und 
-Straftaten zurückgegangen. 
"Auch wer betrunken mit dem Rad fährt, kann seinen Führerschein 
verlieren", warnt Manfred Schweizer. Als fahrunfähig gilt ein Radler 
ab 1,6 Promille. Eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) 
und Geldbuße sind möglich. Alle Verkehrsteilnehmer sollten bedenken, 
dass die Fahrzeug-Versicherer im Leistungsfall beim vorherigen Genuss
von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr keinen Spaß verstehen und 
alles genauestens überprüfen. Der Verlust des Versicherungsschutzes 
droht.
 "BOB" ist eine Aktion des  Polizeipräsidiums Mittelhessen im Rahmen 
des Projekts verkehrssicher-in-mittelhessen, das mit einer Vielzahl 
von Maßnahmen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen will. BOB geht
in seine fünfte Karnevalssaison. Faschingsdis¬cos, Prunksitzungen und
Fest¬umzüge gehören nicht nur für die eingefleischten Närrinnen und 
Narren zum Programm - BOB mischt mun¬ter mit - wie in den letz¬ten 
vier Kampagnen. Viele Veranstalter, Vereine und mittelhessische 
Totalitäten unterstützen BOB. Ein BOB kann jeder sein, egal ob Mann 
oder Frau, ob jung oder alt. Die Hauptzielgruppe sind die jungen 
Fahrerinnen und Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren. Der "BOB" ist 
die Person einer Gruppe, die nach Absprache keinen Alkohol trinkt und
sich und seine Mitfahrer sicher nach Hause bringt. BOB trägt die 
Verantwortung fürs Fahren und ist sich dieser auch bewusst. Er 
dokumentiert diese Verantwortungsübernahme  nach außen, indem er sich
mit dem knallgelben BOB-Schlüsselanhänger zu erkennen gibt. In den 
etwa 380 teilnehmenden Gaststätten, Kneipen, und Diskotheken in 
Mittelhessen erhält er dafür ein alkoholfreies Getränk gratis. Die 
Aktion Bob hat bisher etwa 1.200 Workshops in Schulen und 
Ausbildungsbetrieben abgehalten und rund 27.000 Teilnehmer beschult. 
Circa 150.000 BOB-Anhänger sind in der Region verteilt worden. Mehr 
Informationen unter: www.aktion-bob.de.
Damit es kein böses Erwachen gibt, einige Polizeitipps: 
- Lassen Sie nach Genuss von Alkohol oder Drogen Ihr Fahrzeug stehen.
- Versuchen Sie auf keinen Fall, sich an Promillegrenzen "heran zu 
trinken". Solche Rechenspielchen funktionieren nicht. Wer fahren 
will, sollte keinen Alkohol  trinken.
- Bedenken Sie die andauernde Wirkung von Restalkohol am nächsten 
Tag. Er kann die Fahrtüchtigkeit noch beeinträchtigen. Nach einigen  
Stunden Schlaf sind die Promille nicht einfach "verflogen", selbst 
wenn man sich fit fühlt. 
- Vertrauen Sie nicht auf Wundermittel zum "schnelleren Alkoholabbau"
aus dem Internet. Diese abenteuerlichen Mixturen helfen nur dem 
Geldbeutel des Verkäufers!
- Am besten vereinbaren Sie beim Besuch von Fastnachtsveranstaltungen
im Vorfeld einen nüchternen Fahrer oder bilden Fahrgemeinschaften. 
- Haben Sie Alkoholisches getrunken, nehmen Sie öffentliche 
Verkehrsmittel oder ein Taxi in Anspruch. 



"Liebe Fassenachter! 
Alkohol und Brandewein, beim Autofahren lasst es sein. 
Auch um irgendwelche Drogen, macht bitte einen weiten Bogen. 
Nur ein echter Narr, bringt sich und and`re in Gefahr. 
An Fassenacht richtig feiern gehen, das Auto lasst mal besser steh`n.
Befolgt den Rat und fahrt nicht blau, 
auf den Karneval und die Sicherheit 
ein dreifach donnerndes Helau!"

Thorsten Mohr 
Pressesprecher

Zusatz: 
Auch dieses Jahr unterstützt das Prinzenpaar des Karnevalsvereins 
FCKK Stadtallendorf wieder die Aktion BOB.
Prinzessin Franziska I. und Prinz Dominik I. sind sich einig, dass 
diejenigen sich glücklich schätzen können, die einen BOB haben. "Mit 
einem BOB die dollen Tage unbeschwert und ohne Spätfolgen genießen", 
rät das Prinzenpaar. "Die Aktion BOB ist richtig einfach und genial. 
Wir kennen sie schon lange und stehen voll dahinter!"

Ein Bild des Prinzenpaars steht unter www.polizeipresse.de in der 
Pressemappe der Polizei Marburg-Biedenkopf zum Herunterladen zur 
Verfügung. Weitere Bilder zu dem Bericht befinden sich in der 
Pressemappe des Polizeipräsidiums Mittelhessen - Gießen regional.

Martin Ahlich 
ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen

Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43648 

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Raiffeisenstraße 1
35043 Marburg
Telefon: 06421-406 120
Fax: 	06421-406 127

E-Mail: poea-mr.ppmh@polizei.hessen.de  
http://www.polizei.hessen.de/ppmh