POL-MR: Graffiti - Sprayer ermittelt

Marburg-Biedenkopf (ots) -

Graffiti - Sprayer ermittelt

Marburg
 
Die Polizei Marburg ermittelt wegen Sachbeschädigungen durch 
Graffitis gegen einen 19-jährigen Mann aus dem Nordkreis. Der  
Auszubildende steht unter dringendem Verdacht, eine ganze Reihe 
seiner sogenannten TAGS in Marburg und Cölbe gesprüht und dabei einen
Schaden von mehreren Tausend Euro angerichtet zu haben. Der junge 
Mann räumte einen Teil der vorgeworfenen Taten ein. 
Die Polizei kam dem Sprüher auf die Spur, weil er sich nicht von 
seinen Vorlagen trennte und zudem seine Werke in seinem unmittelbaren
Umfeld hinterließ. 
Aufmerksame Zeugen bemerkten, dass die offensichtlichen Graffitits in
den Unterlagen und auf dem Schreibtisch eines Schülers mit  den 
Farbschmierereien an der Schule in der Weintrautstraße 
übereinstimmten.  Seit August des letzten Jahres gab es dort auf 
Türen, Wänden und Aufzügen mehr als 20 dieser illegalen Malereien.
Auf Befragen der daraufhin informierten Polizei räumte der 
19-Jährigen tatsächlich die Verursachung eines Teils der 
vorgeworfenen Taten an der Schule ein.
Während der andauernden Ermittlungen erhielt die Polizei am 06. 
Februar Hinweise auf weitere Graffitis in Bürgeln. Die dortigen 
Motive und Ausführungen stimmten mit denen in der Weintrautstraße 
überein, sodass sich ein dringender Tatverdacht auch für diese 
Sachbeschädigungen gegen den 19-Jährigen ergibt.
Insgesamt stellte die Polizei verteilt über den gesamten Cölber 
Ortsteil 23 weitere Tatorte fest. Der Sprüher beschmierte Wände von 
Trafohäuschen und Pumpenstation, sowie z.B. Stromverteilerkästen, 
Laternen, Zigarettenautomaten und Verkehrszeichen.
Er muss sich demnächst für bislang mindestens 24 Taten seit August 
des letzten Jahres vor Gericht verantworten. Weitere Tatorte hält die
Polizei derzeit für sehr wahrscheinlich. 
Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen der Sachbeschädigungen 
drohen zivilrechtliche Forderungen. Erwirkt ein Opfer beim Gericht 
einen Schuldentitel, so behalten seine zivilrechtlichen Ansprüche 
noch 30 Jahre lang ihre Gültigkeit.


Martin Ahlich 
ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen

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