LKA-HE: Facebook-Partys können teuer werden
Wiesbaden (ots) - Die 16-jährige Tessa aus Hamburg, die via Facebook zu ihrer Geburtstagfeier eingeladen hatte und somit 1500 feierwütige Gäste anlockte, hat in den vergangenen Wochen Schlagzeilen gemacht. Was ungeschickt und naiv anmutete, beschäftigt nun auch verstärkt die Polizei in Hessen.
Immer wieder "posten" Mitglieder des sozialen Netzwerkes Facebook Veranstaltungen und laden öffentlich und für jeden einsehbar zu diesen Partys ein. Statt 20 guter Freunde erscheinen dann mitunter hunderte vorwiegend jugendliche Gäste. Nicht selten geraten diese spontanen und unorganisierten Partys außer Kontrolle und stellen die Polizei vor große Herausforderungen. Die Personen, die zu solchen Veranstaltungen quasi weltweit einladen, haben selten böse Absichten, sind sich jedoch der Tragweite ihrer Veröffentlichung häufig nicht bewusst. Alkoholexzesse, Vandalismus und auch Gewaltvorfälle vermiesen nicht selten das erhoffte Partyerlebnis.
Wer mittels sozialer Netzwerke zu einer Feier einladen möchte, sollte folgendes beachten:
- Versenden Sie Ihre Einladungen über soziale Netzwerke nur an
Ihnen bekannte Personen.
- Verwenden Sie die Privatsphäre-Einstellungen und schränken Sie
dort ein, wer Ihre Veröffentlichungen einsehen kann.
- Wenn Sie eine Veranstaltung veröffentlichen, können Sie
unmittelbar mittels eines Häkchens einstellen, dass Sie nicht
jeden aus dem sozialen Netzwerk einladen, sondern nur bestimmte
Gäste.
- Geben Sie den Veranstaltungsort nur auf persönliche Nachfrage
preis.
- Wenn Sie selbst zu einer Veranstaltung eingeladen werden,
sollten Sie nicht öffentlich zusagen. Damit veröffentlichen Sie
automatisch, dass Sie zu dem Zeitpunkt der Feier nicht zu Hause
sind und locken damit unter Umständen Einbrecher an. Eltern sollten ihre Kinder im Umgang mit dem Medium Internet sensibilisieren. 50 % aller Mitglieder sozialer Netzwerke nutzen die angebotenen Privatsphäre-Einstellungen nicht - häufig aus Unwissenheit und aufgrund mangelnder Medienkompetenz.
Gerät eine Party außer Kontrolle oder kommt es zu Ausschreitungen oder Vandalismus, kann die Polizei die Party auflösen. Für die Kosten der mitunter großen Polizeieinsätze kann der Einladende als Verantwortlicher in Regress genommen werden.
Informationen zum richtigen und friedlichen Feiern bietet die hessische Polizei Ihnen auch unter der Rubrik "Hessen feiert friedliche Feste" auf der Seite www.polizei.hessen.de.
Hessisches Landeskriminalamt Pressestelle Siegfried Wilhelm Telefon: (0611) 83-1020 oder -1021 Fax: (0611) 83-1025 oder -1026 E-Mail: pressestelle.hlka@polizei.hessen.de http://www.polizei.hessen.de

