POL-GI: Polizei zieht "Mängel-Gespann" aus dem Verkehr - Hohe Anhängelastüberschreitung festgestellt
Gießen (ots) - Gießen: Einer Zivilstreife des Regionalen Verkehrsdienstes Gießen, fiel am Mittwoch, 08. Februar, in der Straße "Margaretenhütte" ein LKW-Gespann auf, welches ihren Argwohn erregte. Es handelte sich um einen älteren Mercedes Klein-Lkw Typ 508 als Zugfahrzeug und um einen für diesen relativ kleinen Laster deutlich zu groß geratenen Lkw-Anhänger. Bei der Kontrolle des Gespanns offenbarte sich den Spezialisten dann der berühmte "Volltreffer": Sie fanden eine Vielzahl abenteuerlicher Mängel und Verstöße sowie eine unglaublich hohe Anhängelastüberschreitung von 600 Prozent.
Der 52-jährige Lkw-Fahrer aus dem Landkreis Gießen hatte am Anhänger ein grünes Kennzeichen von einem seit längerem außer Betrieb gesetzten anderen LKW angebracht und damit eine ordentliche Zulassung vorgetäuscht. Zudem fanden die Beamten noch ein nicht erlaubtes sogenanntes "25-km/h-Schild", dass nur bei zulassungsfreien Anhänger Verwendung findet. Da es sich um einen "richtigen" LKW-Anhänger handelte, war das Gefährt mit einer Druckluftbremsanlage ausgerüstet. Für Nicht-Fachleute sah es auf den ersten Blick auch so aus, als wäre diese Bremsanlage ordnungsgemäß am Zugfahrzeug angeschlossen. Dumm nur, wenn der Klein-Lkw gar keine Druckluftanlage hat. Der Fahrer hatte die Bremsleitungen mit Draht so geschickt befestigt, dass es so aussah, als wären die Leitungen tatsächlich angeschlossen. Da dies nicht so war, zog er einen ungebremsten Anhänger hinter sich her!
Der Fahrzeugschein wies eine zulässige Anhängelast von 400 Kilogramm aus. Auf der Waage ergab sich ein Gewicht von knapp über 2,8 Tonnen für den leeren Anhänger. Die Kontrolleure errechneten eine hier bislang unerreichte Anhängelastüberschreitung von etwa 600 Prozent! Man mag sich nicht ausrechnen, was im Falle einer Notbremsung hätte passieren können! Auch die recht neue Anhängerkupplung zog die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich. Es stellte sich heraus, dass für diesen Transport eine nicht zugelassene Anhängerkupplung mit handelsüblichen Schrauben und selbst gebohrten Löchern an einen Querträger gebastelt worden war. Dass diese Kupplung nicht eingetragen und auch keine Teilezulassung hatte, versteht sich fast von selbst. Die Ordnungshüter beendeten die Fahrt des ungewöhnlichen Mängel-Gespanns.
Auf den Fahrer sowie Halter des Zuges kommen bald Anzeigen wegen Verstößen gegen die Zulassungsbestimmungen und das Kraftfahrzeugsteuer- und Pflichtversicherungsgesetz zu. Allein die Anhängelastüberschreitung wird mit einem erheblichen Bußgeld in Höhe von einigen Hundert Euro geahndet werden.
Thorsten Mohr Pressesprecher
Bild 1: das ungewöhnliche Mängelgespann: Daimler-Benz 508 mit Lkw-Anhänger
Bild 2: die vorgetäuschte Druckluft-Bremsanlage und die Bastel-Kupplung
ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43559
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