POL-GI: Nahrungsergänzungsmittel sind keine Wundermittel
Gießen (ots) -
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Wundermittel Marburg-Biedenkopf/ Lahntal / Lauterbach Verpackungen, Inhalt und Aufschriften sehen professionell, höchst seriös und oftmals auch durchaus hochwertig aus. Die jetzt sichergestellten Nahrungsergänzungsmittel gingen bei einer Verkaufsveranstaltung für 878 Euro über den Tisch. Die redegewandten, sympathischen und vertrauenswürdig wirkenden Verkäufer erzählten alles Mögliche über das Präparat und priesen es zum vermeintlichen Schnäppchenpreis an. Tatsächlich handelt es sich aber eben nur um das, was tatsächlich auch auf den Verpackungen steht, nämlich um ein Ergänzungsprodukt zu ausgewogener Ernährung. Die Vitalstoffkombination, sofern tatsächlich enthalten, entfaltet nach den Ermittlungen keinesfalls irgendwelche der versprochenen vorbeugenden Wirkungen wie z.B. - Stärkung des Herzens und Steigerung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit - hohem Blutdruck entgegenwirken - Symptome von Herzerkrankungen, Herzrhythmusstörungen oder Herzmuskelbeschwerden lindern - Arteriosklerose und damit Herzinfarkt und Schlaganfall vorbeugend - dem vorzeitigen Alterungsprozess entgegenwirkend - das Immunsystem stärkend - Krebs vorbeugend Auch das Versprechen einer Gewichtsreduktion durch die bloße Einnahme gehört ins Märchenland. Die Kripo Marburg ermittelt wegen Verdachts des Betruges. Durch die Verbreitung des Produkts unter Angabe falscher Wirkungsweisen liegt zudem ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor. Aufgeflogen ist der letzte Fall nicht etwa durch das Misstrauen gegenüber dem Produkt und seinen Wirkungsweisen, sondern dadurch, dass die angebotene Reiserücktrittsversicherung für die bei der Veranstaltung ebenfalls buchbare Reise nicht mit der Scheckkarte bezahlbar war. Als die Anbieter darauf bestanden, den Betrag in Höhe von 69 Euro pro Person in Bar zu bekommen und sogar anboten diesen persönlich abzuholen, keimte bei den Käufern der Verdacht auf, dass es hier möglicherweise nicht mit rechten Dingen zugeht. Die jetzt informierte Kripo Marburg passte am Mittwoch, 23. November den Geldabholer im Lahntal ab. Der Mann ist 49 Jahre alt und lebt in Bremen. In seinem weißen Lieferwagen stellte die Kripo insgesamt 44 Pakete mit Nahrungsergänzungsmitteln sicher. Dabei handelt es sich um COENZYM Q 10 + Selen forte und das Wellness & Care Product MEDI SANUS Collagen Hydrolysat. (Bilder der Produkte stehen zur Verwendung im Zusammenhang mit diesem Bericht zum Herunterladen unter www.polizeipresse.de zur Verfügung) Laut Packungsaufschrift handelt es sich um "Europas einzigartige Wirkstoffkomplexe zur Unterstützung einer ganzheitlichen Ernährung" bzw. "...zur Versorgung von Knorpel und Gelenken". Die Verpackung ist äußerlich unterschiedlich. Das Produkt selbst befindet sich in kleinen braunen Fläschchen, die sich lediglich dadurch voneinander abgrenzen, dass die Flaschen des einen Produktes mit einem Etikett beschriftet sind und die anderen nicht. Ob sich der Flascheninhalt unterscheidet ist mit bloßem Auge nicht feststellbar. Mindestens drei Verkäufer boten diese Produkte nach jetzigem Ermittlungsstand bei vier Verkaufsveranstaltungen in der zurückliegenden Woche in einem Gasthaus in Lauterbach an. Dabei handelte es sich um gewerberechtlich nicht angemeldete und damit unzulässige Veranstaltungen. Die Gesamtermittlungen dauern derzeit an. Ausreichende Haftgründe gegen den bisher nicht polizeibekannten Bremer Bürger lagen nicht vor. Zusatz: Neben den wahren Wunderwirkungen dieser Produkte, werben die Verkäufer immer mit der tatsächlich vorhandenen sogenannten PZN Nummer. Sie verweisen darauf, dass dieses Produkt "gelistet" ist und in den Apotheken oder im Internet zu einem Preis verkauft wird, der um ein Vielfaches über dem heute einmaligen Sonderpreis liegt. Der Anruf in irgendeiner Apotheke oder die Recherche im Internet bestätigt tatsächlich, dass es dieses Produkt zum Preis von X in der Liste der beziehbaren Produkte gibt. Die Wahrscheinlichkeit, ein solch überteuertes Produkt tatsächlich vorrätig in einer Apotheke zu finden, geht allerdings gegen Null. Eine von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) vergebene Pharmazentralnummer (PZN) ist eine siebenstellige Nummer (6 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen. Sie ist ein Identifikationsschlüssel für Arzneimittel und Apothekenprodukte. Die PZN wird gegen eine Gebühr für maximal zwei Jahre vergeben. Aus ihr lassen sich keine Informationen z.B. zum Hersteller oder zur Wirksamkeit des Produktes ableiten. Den Preis legt der Antragsteller selbst fest. Die PZN dient der raschen und fehlerfreien Übertragung von Bestellungen der Apotheken bei den Arzneimittelgroßhandlungen. Martin Ahlich
ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43559
Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mittelhessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ferniestraße 8 35394 Gießen Telefon: 0641-7006 2040 Fax: 0641-7006 2048 E-Mail: poea-gi.ppmh@polizei.hessen.de oder http://www.polizei.hessen.de/ppmh






