Polizeipräsidium Mittelhessen - Gießen: POL-GI: Nahrungsergänzungsmittel sind keine Wundermittel
Icon PreviewIcon DownloadIcon Info
Polizeipräsidium Mittelhessen - Gießen: POL-GI: Nahrungsergänzungsmittel sind keine Wundermittel
Icon PreviewIcon DownloadIcon Info

POL-GI: Nahrungsergänzungsmittel sind keine Wundermittel

Gießen (ots) -

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Wundermittel

Marburg-Biedenkopf/ Lahntal / Lauterbach

Verpackungen, Inhalt und Aufschriften sehen professionell, höchst 
seriös und oftmals auch durchaus hochwertig aus. 
Die jetzt sichergestellten Nahrungsergänzungsmittel gingen bei einer 
Verkaufsveranstaltung für 878 Euro über den Tisch. Die redegewandten,
sympathischen und vertrauenswürdig wirkenden Verkäufer erzählten 
alles Mögliche über das Präparat und priesen es zum vermeintlichen 
Schnäppchenpreis an. Tatsächlich handelt es sich aber eben nur um 
das, was tatsächlich auch auf den Verpackungen steht, nämlich um ein 
Ergänzungsprodukt zu ausgewogener Ernährung. 
Die Vitalstoffkombination, sofern tatsächlich enthalten, entfaltet 
nach den Ermittlungen keinesfalls irgendwelche der versprochenen 
vorbeugenden Wirkungen wie z.B. 
-	Stärkung des Herzens und Steigerung der Leistungsfähigkeit und 
Belastbarkeit 
-	hohem Blutdruck entgegenwirken
-	Symptome von Herzerkrankungen, Herzrhythmusstörungen oder 
Herzmuskelbeschwerden lindern
-	Arteriosklerose und damit Herzinfarkt und Schlaganfall vorbeugend
-	dem vorzeitigen Alterungsprozess entgegenwirkend
-	das Immunsystem stärkend
-	Krebs vorbeugend
Auch das Versprechen einer  Gewichtsreduktion durch die bloße 
Einnahme gehört ins Märchenland.
Die Kripo Marburg ermittelt wegen Verdachts des Betruges. Durch die 
Verbreitung des Produkts unter Angabe falscher Wirkungsweisen liegt 
zudem ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor.
Aufgeflogen ist der letzte Fall nicht etwa durch das Misstrauen 
gegenüber dem Produkt und seinen Wirkungsweisen, sondern dadurch, 
dass die angebotene Reiserücktrittsversicherung für die bei der 
Veranstaltung ebenfalls buchbare Reise nicht mit der Scheckkarte 
bezahlbar war. Als die Anbieter darauf bestanden, den Betrag in Höhe 
von 69 Euro pro Person in Bar  zu bekommen und sogar anboten diesen 
persönlich abzuholen, keimte bei den Käufern der Verdacht auf, dass 
es hier möglicherweise nicht mit rechten Dingen zugeht.
Die jetzt informierte Kripo Marburg passte am Mittwoch, 23. November 
den Geldabholer im Lahntal ab. Der Mann ist 49 Jahre alt und lebt in 
Bremen. In seinem weißen Lieferwagen stellte die Kripo insgesamt 44 
Pakete mit Nahrungsergänzungsmitteln sicher.
Dabei handelt es sich um COENZYM Q 10 + Selen forte und das Wellness 
& Care Product MEDI SANUS Collagen Hydrolysat. 

 (Bilder der Produkte stehen zur Verwendung im Zusammenhang mit 
diesem Bericht zum Herunterladen unter www.polizeipresse.de zur 
Verfügung)

Laut Packungsaufschrift handelt es sich um "Europas einzigartige 
Wirkstoffkomplexe zur Unterstützung einer ganzheitlichen Ernährung" 
bzw. "...zur Versorgung von Knorpel und Gelenken". Die Verpackung ist
äußerlich unterschiedlich. Das Produkt selbst befindet sich in 
kleinen braunen Fläschchen, die sich lediglich dadurch voneinander 
abgrenzen, dass die Flaschen des einen Produktes mit einem Etikett 
beschriftet sind und die anderen nicht. Ob sich der Flascheninhalt 
unterscheidet ist mit bloßem Auge nicht feststellbar.
Mindestens drei Verkäufer boten diese Produkte nach jetzigem 
Ermittlungsstand bei vier Verkaufsveranstaltungen in der 
zurückliegenden Woche in einem Gasthaus in Lauterbach an. Dabei 
handelte es sich um gewerberechtlich nicht angemeldete und damit 
unzulässige Veranstaltungen. Die Gesamtermittlungen dauern derzeit 
an.
Ausreichende Haftgründe gegen den bisher nicht polizeibekannten 
Bremer Bürger lagen nicht vor. 

Zusatz:
Neben den wahren Wunderwirkungen dieser Produkte, werben die 
Verkäufer immer mit der tatsächlich vorhandenen sogenannten PZN 
Nummer.
Sie verweisen darauf, dass dieses Produkt "gelistet" ist und in den 
Apotheken oder im Internet zu einem Preis verkauft wird, der um ein 
Vielfaches über dem heute einmaligen Sonderpreis liegt.
Der Anruf in irgendeiner Apotheke oder die Recherche im Internet 
bestätigt tatsächlich, dass es dieses Produkt zum Preis von X in der 
Liste der beziehbaren Produkte gibt.
Die Wahrscheinlichkeit, ein solch überteuertes Produkt  tatsächlich 
vorrätig in einer Apotheke zu finden, geht allerdings gegen Null.
Eine von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) 
vergebene
Pharmazentralnummer (PZN) ist eine siebenstellige Nummer (6 Ziffern +
Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen. Sie ist ein 
Identifikationsschlüssel für Arzneimittel und Apothekenprodukte.  Die
PZN wird gegen eine Gebühr für maximal zwei Jahre vergeben. Aus ihr 
lassen sich keine Informationen z.B. zum Hersteller oder zur 
Wirksamkeit des Produktes ableiten. Den Preis legt der Antragsteller 
selbst fest. Die PZN dient der raschen und fehlerfreien Übertragung 
von Bestellungen der Apotheken bei den Arzneimittelgroßhandlungen. 


Martin Ahlich 
ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen

Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43559 

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon: 0641-7006 2040 
Fax: 	0641-7006 2048

E-Mail: poea-gi.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh