BPOL-E: Personentunnel im Bahnhof ist keine öffentliche Verkehrsstraße
Oberhausen (ots) - Eine 23-jährige Frau aus Oberhausen fuhr am gestrigen Abend (20. März) mit ihrem PKW direkt in den Personentunnel im Oberhausener Hauptbahnhof. Beamte der Bundespolizei stellten die Frau zur Rede und fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Die Oberhausenerin bog zunächst mit ihrem Kleinwagen von der Hansastraße verbotswidrig in die Fußgängerzone zum Westeingang des Hauptbahnhofes ein und setzte die Fahrt im engen Personentunnel fort. Anschließend umkurvte sie einen Aufzugslift, um den Wagen dann vor dem Bahnsteigaufgang Gleis 15/16 zu parken. Die vier Insassen stiegen aus, wobei zwei Frauen den direkten Treppenaufgang zum Bahnsteig benutzten.
Beamte der Bundespolizei machten die Fahrerin auf ihr Fehlverhalten aufmerksam. Auf Grund der räumlichen Enge im Personentunnel wäre ein Ausweichen mit dem Fahrzeug für ankommende Reisende, die die Treppenabgänge benutzt hätten nicht möglich gewesen. Die Fahrerin des Kleinwagens zeigte sich wenig einsichtig und sprach von "Scherz" und "Jugendstreich".
Die Beamten sahen es anders und fertigten eine Anzeige.
(Beiliegendes Foto ist der digitalen Pressemappe der Bundespolizeiinspektion Essen zu entnehmen)
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