BPOL-E: Aufenthalt im Bahnhof endete im Gefängnis
Oberhausen Duisburg (ots) - Beamte der Bundespolizei nahmen am Sonntagabend (17.Februar) im Oberhausener Hauptbahnhof einen 39-jährigen Duisburger fest. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Festnahme ausgeschrieben.
Während einer Personalienüberprüfung hatte sich herausgestellt, dass der bereits wegen Einbrüchen und PKW Diebstählen polizeilich in Erscheinung getretene Mann, mit einem Haftbefehl vom August 2007 wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wurde. Bis zum jetzigen Zeitpunkt hatte der Mann versäumt, die vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe von 1000,- EUR und der inzwischen angefallenen Zusatzkosten von 239,60 EUR an die Gerichtskasse zu zahlen.
Auch am Sonntagabend konnte der Festgenommene den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen. Nach Anforderung und Aushändigung des Haftbefehls wurde der Mann dem zentralen Polizeigewahrsam in Oberhausen überstellt. Dort musste der Festgenommene die ersatzweise angedrohte Haftstrafe von 100 Tagen antreten.
ots Originaltext: Bundespolizeiinspektion Essen
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