Polizei Bremen: POL-HB: Nr.: 0497--Rädelsführer nach Krawallen auf Sielwallkreuzung verurteilt 
Polizeipräsident Lutz Müller begrüßt deutliches Urteil--
Polizei Bremen: POL-HB: Nr.: 0497--Rädelsführer nach Krawallen auf Sielwallkreuzung verurteilt 
Polizeipräsident Lutz Müller begrüßt deutliches Urteil--

POL-HB: Nr.: 0497--Rädelsführer nach Krawallen auf Sielwallkreuzung verurteilt Polizeipräsident Lutz Müller begrüßt deutliches Urteil--

Bremen (ots) -

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Ort: 	Bremen, Sielwall
Zeit:	10.Juli 2011

In der Nacht zum 10. Juli 2011 kam es im Bereich der 
Sielwall-Kreuzung zu schweren Auseinandersetzungen mit etwa 300 
Personen. Mehrere Personen hatten auf der Sielwallkreuzung Fußball 
gespielt und diese teilweise blockiert. Kurz nach 01.00 Uhr begann 
die Lage dort zu eskalieren. Es wurden Feuerwerkskörper auf 
vorbeifahrende Fahrzeuge geworfen, bengalische Feuer auf der Kreuzung
gezündet und alle Einmündungsbereiche blockiert. Als die Kreuzung von
Einsatzkräften geräumt werden sollte, wurde aus diesem Personenkreis 
mit erheblicher Gewalt gegen Polizeibeamte vorgegangen. Die 
Polizisten wurden mit Feuerwerkskörpern, vollen und leeren 
Bierflaschen, Steinen, Baustellenabsperrungen, Metallblöcken, 
Eisenstangen und ganzen Straßenschildern aus teilweiser kurzer 
Distanz beworfen. Dabei taten sich insbesondere vier Hauptakteure 
hervor, die besonders aggressiv waren und die Menge immer wieder dazu
aufforderten, weiter gegen die Einsatzkräfte vorzugehen. Um einer 
Festnahme zu entgehen, suchten sie immer wieder Schutz in der Menge. 
Erst nachdem diese Randalierer festgenommen werden konnten, beruhigte
sich die Lage und der Kreuzungsbereich konnte geräumt werden.  
Insgesamt wurden mehrere Beamte leicht und ein Polizist schwer 
verletzt.

Am vergangenen Montag, 17. September 2012, wurde nun das Urteil in 
diesem Verfahren gesprochen. Ein damals betroffener Beamter wurde 
durch einen wuchtigen Tritt in den Unterleib verletzt und war über 
drei Monate arbeitsunfähig. Nun erging ein deutliches Urteil des 
Amtsgerichts Bremen gegen einen 29 Jahre alten Rädelsführer: Ein Jahr
und sechs Monate ohne Bewährung; hinzu kommt eine Einigung auf ein 
Schmerzensgeld für den Polizeibeamten. Die Verurteilung erfolgte 
wegen besonders schwerem Landfriedensbruch, Körperverletzung und 
versuchter gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen.
Das Urteil fiel nach der Urteilsverkündung des Richters nur deshalb 
"so gering" aus, weil der angetrunkene Täter ein Geständnis abgelegt 
hat, verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen war, eine 
Entschuldigung bei dem Beamten erfolgte und Schmerzensgeldansprüche 
anerkannt wurden. Ansonsten hätte die Strafe deutlich über zwei 
Jahren gelegen.

Der Polizeipräsident begrüßt das Urteil: "Die Justiz hat mit dem 
Urteilsspruch ein klares Zeichen gesetzt." 
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235 

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Franka Haedke
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