Bremen (ots) -
- Ort: Bremen, Sielwall Zeit: 10.Juli 2011 In der Nacht zum 10. Juli 2011 kam es im Bereich der Sielwall-Kreuzung zu schweren Auseinandersetzungen mit etwa 300 Personen. Mehrere Personen hatten auf der Sielwallkreuzung Fußball gespielt und diese teilweise blockiert. Kurz nach 01.00 Uhr begann die Lage dort zu eskalieren. Es wurden Feuerwerkskörper auf vorbeifahrende Fahrzeuge geworfen, bengalische Feuer auf der Kreuzung gezündet und alle Einmündungsbereiche blockiert. Als die Kreuzung von Einsatzkräften geräumt werden sollte, wurde aus diesem Personenkreis mit erheblicher Gewalt gegen Polizeibeamte vorgegangen. Die Polizisten wurden mit Feuerwerkskörpern, vollen und leeren Bierflaschen, Steinen, Baustellenabsperrungen, Metallblöcken, Eisenstangen und ganzen Straßenschildern aus teilweiser kurzer Distanz beworfen. Dabei taten sich insbesondere vier Hauptakteure hervor, die besonders aggressiv waren und die Menge immer wieder dazu aufforderten, weiter gegen die Einsatzkräfte vorzugehen. Um einer Festnahme zu entgehen, suchten sie immer wieder Schutz in der Menge. Erst nachdem diese Randalierer festgenommen werden konnten, beruhigte sich die Lage und der Kreuzungsbereich konnte geräumt werden. Insgesamt wurden mehrere Beamte leicht und ein Polizist schwer verletzt. Am vergangenen Montag, 17. September 2012, wurde nun das Urteil in diesem Verfahren gesprochen. Ein damals betroffener Beamter wurde durch einen wuchtigen Tritt in den Unterleib verletzt und war über drei Monate arbeitsunfähig. Nun erging ein deutliches Urteil des Amtsgerichts Bremen gegen einen 29 Jahre alten Rädelsführer: Ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung; hinzu kommt eine Einigung auf ein Schmerzensgeld für den Polizeibeamten. Die Verurteilung erfolgte wegen besonders schwerem Landfriedensbruch, Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen. Das Urteil fiel nach der Urteilsverkündung des Richters nur deshalb "so gering" aus, weil der angetrunkene Täter ein Geständnis abgelegt hat, verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen war, eine Entschuldigung bei dem Beamten erfolgte und Schmerzensgeldansprüche anerkannt wurden. Ansonsten hätte die Strafe deutlich über zwei Jahren gelegen. Der Polizeipräsident begrüßt das Urteil: "Die Justiz hat mit dem Urteilsspruch ein klares Zeichen gesetzt."
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235
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