POL-HB: Nr.: 0817 - Polizeieinsatz "Antirepressionstag" in Bremen (Nachtrag zur Pressemitteilung 0815 vom gestrigen Tag)

    Bremen (ots) - - Ort: Bremen-Innenstadt Zeit: 13.12.2008

Durch den professionellen Einsatz der Polizei Bremen, die durch auswärtige Polizeieinheiten unterstützt werden musste, wurden am gestrigen Tag gesundheitliche Schäden auf Seiten der Polizei, den Teilnehmern der Demonstration sowie größere Schäden in der Innenstadt verhindert. Die z.T. erhebliche Beeinträchtigung des ÖPNV und des Weihnachtsgeschäftes ist einzig auf die Missachtung des Verbots des OVG Bremen durch Mitglieder der linken Szene aus Bremen und dem Umland zurückzuführen. Die Teilnehmer am verbotenen Aufzug sind in einem großen Teil der linksautonomen Bewegung zuzurechnen und gelten als gewaltgeneigt bzw. gewaltbereit.

Die von den Einsatzkräften vor Ort getroffenen Feststellungen belegen eindeutig, dass es sich um keine Spontanversammlung i.S. des Versammlungsgesetzes handelte. Die gerichtliche Entscheidung des OVG Bremen wurde bewusst missachtet. Der Ablauf des verbotenen Aufzugs war straff organisiert und geführt. Alle Versuche der Polizei, die Teilnehmer des verbotenen Aufzugs anzusprechen, schlugen fehl. Selbst Vermittler aus dem Teilnehmerkreis blieben erfolglos und konnten, bzw. wollten keine Verantwortung für diese "Spontanversammlung" übernehmen. Die Auseinandersetzung mit der Polizei und die Störung des Weihnachtsgeschäftes wurde bis weit in den Abend hinein gesucht und konnte nur durch massive Polizeipräsenz in der Innenstadt verhindert werden. Im Zuge des Marsches der Teilnehmer des verbotenen Aufzugs schlossen mehrere Innenstadtgeschäfte kurzfristig ihre Türen ab. In einem Fall drangen Teilnehmer des verbotenen Aufzugs in ein Geschäft ein und verletzten dabei einen Auszubildenden, der mit einem Rettungswagen abtransportiert werden musste. Letztlich erlitt er glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Insgesamt nahm die Polizei Bremen in der Zeit zwischen 14 und 22 Uhr 174 Personen der linken Szene fest oder in Gewahrsam. Die Ingewahrsamnahme wurde richterlich bis 23 Uhr bestätigt. Ab 22.30 Uhr wurden die Personen nach und nach entlassen. Kurzfristig kam es zu Protestaktionen vor dem Polizeipräsidium in der Vahr. Dadurch verzögerte sich die Freilassung der Personen kurzzeitig.

Im Zusammenhang mit der Missachtung der Verbotsentscheidung des OVG Bremen und der Durchführung des verbotenen Aufzugs wird die Polizei Bremen diverse Strafzeigen nach dem Versammlungsgesetz, aber u.a. auch wegen Körperverletzung erstatten.


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