LKA-RP: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor nicht zugelassener Pyrotechnik

Mainz (ots) - Am Samstag, dem 29.10.2011, kam es in der Nähe des Truppenübungsplatzes Daaden, Landkreis Altenkirchen (Westerwald), zu einem unbeabsichtigten Explosionsereignis, bei dem ein Mann lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Der Unfall ereignete sich wegen unsachgerechten Umgangs mit in Deutschland nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen.

Pyrotechnische Gegenstände unterliegen in Deutschland dem Sprengstoffgesetz und werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Konkret bedeutet dies, dass alle ab dem 01.10.2009 zugelassenen pyrotechnische Gegenstände das CE-Zeichen und die Registriernummer zum CE-Zeichen, sowie die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vorgegebene Identifikationsnummer aufweisen müssen. Pyrotechnische Gegenstände, denen bereits vor dem 01.10.2009 eine Zulassung erteilt wurde, können bis zum Jahr 2017 weiterhin die von der BAM erteilte Zulassungsnummer tragen.

Fehlen die genannten Kennzeichnungen ist Vorsicht geboten! Hauptsächlich bei Artikeln aus dem östlichen Ausland handelt es sich aufgrund der fehlenden Zulassung um illegale und vor allem gefährliche Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper enthalten in der Regel ein Gemisch aus Kaliumperchlorat und feinem Aluminiumpulver, das bei der Reaktion eine sehr hohe Explosionsenergie entwickelt und durchaus mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Selbst kleine Mengen dieses Explosivstoffes sind in der Lage, bei nicht sachgemäßer Handhabung eine menschliche Hand komplett zu zerreißen. Weitere Gefahren können zum Beispiel durch Abdichtungsmaterialien der Pyrotechnik entstehen, die bei der Explosion gefährliche Splitter bilden.

Im Hinblick auf den Vorfall am vergangenen Wochenende und auf das bevorstehende Jahresende warnt das Landeskriminalamt nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. Diese Pyrotechnik ist mit enormen Risiken verbunden. Illegale pyrotechnische Gegenstände werden in der Regel über einschlägige Shops im Internet bestellt. Da in den jeweiligen Herkunftsländern die Pyrotechnik unter Umständen nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland unterliegt, fehlt auf den Seiten der Internetshops jeglicher Hinweis darauf, dass der Besteller sich gegebenenfalls strafbar macht. Die Einfuhr und der Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik stellt in Deutschland eine Straftat dar. Bereits das Aufbewahren, das Verbringen und das Überlassen sind nach den in Deutschland geltenden Bestimmungen strafbar. Das gilt natürlich auch für das Verwenden.

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