LKA-RP: Gemeinsame Presseerklärung der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz und des Landeskriminalamtes (LKA) Rheinland-Pfalz

Mainz (ots) - Pilotprojekt startet: Einrichtung einer Außenstelle der Steuerfahndung im Landeskriminalamt

Zur Prüfung, wie die Zusammenarbeit zwischen den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden weiter verbessert werden kann, wird beim Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Pilotprojektes eine Außenstelle der Steuerfahndung eingerichtet. Der Oberfinanzpräsident der OFD Koblenz, Werner Nägler, und der Präsident des LKA, Wolfgang Hertinger, unterzeichneten am 20. Juni 2011 in Mainz eine entsprechende Vereinbarung. Das Pilotprojekt startet am 1. Juli 2011 und ist zunächst auf die Dauer von 18 Monaten befristet.

Eine Kooperation zwischen den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden besteht bereits, da diverse Rechtsvorschriften des Strafgesetzbuches, des Geldwäschegesetzes sowie der Abgabenordnung (AO) den gegenseitigen Informationsaustausch regeln. So müssen die Finanzbehörden, sobald ihnen Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass eine Geldwäschestraftat oder die Finanzierung terroristischer Aktivitäten vorliegen, unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden informieren (§ 31b AO). Diese sind wiederum dazu verpflichtet, der Finanzverwaltung Mitteilung zu machen, sobald sich im Laufe der polizeilichen Ermittlungen Hinweise auf eine Steuerstraftat ergeben.

Das Pilotprojekt soll zeigen, ob durch die größere räumliche Nähe die bereits bestehende Zusammenarbeit im Rahmen der behördenübergreifenden Kriminalitätsbekämpfung optimiert werden kann. Ganz konkret werden die Fahnder des Dezernates "Finanzermittlungen" von einem Verbindungsbeamten der Steuerfahndung im LKA in Mainz unterstützt, um fachliche Synergieeffekte zu erzielen.

Der Verbindungsbeamte der Steuerfahndung wird die Beamten des LKA bei Ermittlungen im Bereich der Geldwäsche und soweit Steuerstraftaten in Betracht kommen, auch im Bereich der Organisierten Kriminalität bzw. der Wirtschaftskriminalität sowie im Rahmen vermögensabschöpfender Maßnahmen unterstützen. Zu seinen Aufgaben zählen zudem die Beratung und Unterstützung der Finanzämter bei Meldungen nach § 31b AO und der Polizeidienststellen in steuerlich relevanten Fragen. Selbstverständlich werden die Regelungen zur Wahrung des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses beachtet. Die Weitergabe von Informationen erfolgt nur im rechtlich zulässigen Rahmen.

Die Erfahrungen des Pilotprojektes werden evaluiert und bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob ein Verbindungsbeamter der Steuerfahndung dauerhaft beim LKA eingesetzt wird.

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