POL-BOR: Erste Karnevalsbilanz der Polizei
Kreis Borrken (ots) - (fr) Nach den Karnevalsumzügen in Rhede, Südlohn, Reken, Gronau, Schöppingen und Stadtlohn wird eine erste Polizeibilanz veröffentlicht:
Gronau:
Ca. 20.000 Zuschauer, 49 Polizeieinsätze 15 Platzverweisungen, 17 Personen wurden in Gewahrsam genommen, 9 Strafanzeigen (u.a. 6 Körperverletzungsdelikte und 2 Widerstände gegen Polizeibeamte), 1 Festnahme wegen eines Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzes, 11 Personen waren alkoholbedingt in hilfloser Lage (darunter 5 Jugendliche) und 2 Kinder, die ihre Eltern verloren hatten, wurden wieder in die Obhut ihrer Eltern übergeben (über das Jugendamt).
Schöppingen:
Ca. 20.000 Zuschauer, 38 Polizeieinsätze 18 Platzverweisungen, 8 Personen wurden in Gewahrsam genommen, 8 Strafanzeigen (u.a. 4 Körperverletzungsdelikte, 1 versuchter Taschendiebstahl), 1 Festnahme wegen eines Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzes, 7 Personen waren alkoholbedingt in hilfloser Lage (darunter 2 Jugendliche).
Rhede:
Ca. 13.000 Zuschauer, 21 Polizeieinsätze 13 Platzverweisungen, 7 Personen wurden in Gewahrsam genommen, 5 Strafanzeigen (u.a. 5 Körperverletzungsdelikte) 3 Personen waren alkoholbedingt in hilfloser Lage (darunter keine Jugendlichen). Bei gemeinsamen Jugendschutzkontrollen mit dem Ordnungsamt wurden 10 Jugendliche angetroffen, die Spirituosen mitführten (ca. 5 Liter Spirituosen wurden vernichtet).
Südlohn:
Ca. 4.000 Zuschauer, 3 Polizeieinsätze Bei gemeinsamen Jugendschutzkontrollen mit dem Ordnungsamt wurden ca. 40 Jugendliche angetroffen, die Spirituosen mitführten (ca. 8 Liter wurden vernichtet). 1 Strafanzeige, da ein Beamter wurde durch eine noch unbekannte Person angegriffen und leicht verletzt wurde (gesonderte Meldung wurde bereits veröffentlicht).
Reken:
Ca. 2.000 Zuschauer, 7 Polizeieinsätze
3 Platzverweisungen, 2 Strafanzeigen wegen Körperverletzungsdelikten, 2 Fundsachen. Bei Jugendschutzkontrollen wurden 3 Liter Spirituosen festgestellt und vernichtet.
Stadtlohn:
Bei dem Kinderkarnevalsumzug (ca. 4.000 Zuschauer) gab es keinen Anlass für polizeiliches Einschreiten.
Die vorgenannten Angaben beziehen sich nicht auf mögliche Feststellungen und Einsätze der Rettungsdienste, bei denen die Polizei nicht beteiligt war.
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