IRLS: Kein Verständnis für Abzug des "Christoph 52" aus Hohenlockstedt Unterelbe-Landräte üben Kritik
Itzehoe, Heide, Pinneberg (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Landräte der Kreise Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg
Kein Verständnis für Abzug des "Christoph 52" aus Hohenlockstedt Unterelbe-Landräte üben Kritik
Mit „absolutem Unverständnis“ haben die Landräte der Kreise Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg auf die Entscheidung zur zukünftigen Verteilung der Rettungshubschrauber-Standorte in Schleswig-Holstein reagiert. „Der Verzicht auf den Standort Hungri- ger Wolf/Hohenlockstedt bedeutet eine erhebliche Verschlechterung der rettungsdienstlichen Versorgungsmöglichkeiten in der Unterelbe- region“, so Dr. Jörn Klimant (HEI), Dr. Burghard Rocke (IZ) und Dr. Wolfgang Grimme (PI) übereinstimmend.
Wie berichtet, soll es zukünftig nach dem Willen der Krankenkassen und der Deutschen Rettungsflugwacht nur die Rettungshubschrauber- Standorte Niebüll, Rendsburg und Siblin (Ostholstein) geben. Während letzterer nicht in Frage gestellt wird, ist die Räumung des Standortes Hohenlockstedt im Südwesten des Landes nach Auffassung der drei Landräte „nicht nachvollziehbar“. Denn sie bedeute, einen Bereich des Landes auf Kosten einer anderen Region nun plötzlich besser zu schützen. Außerdem umfasst der neue Einzugsbereich des geplanten Hubschrauberstützpunktes zu erheblichen Teilen nur Watt- und Wasserflächen. Die Einwohnerdichte in der deutlich dichter besiedelten Region an der Unterelbe sei dagegen überhaupt nicht berücksichtigt worden.
Die Planungen in der Luftrettung hätten mit gleichen Rettungschancen für alle Menschen in Schleswig-Holstein nichts mehr zu tun. Es dränge sich der Eindruck auf, dass es um fachliche Gesichtspunkte nur nachrangig gegangen sei. Dass sowohl medizinische als auch rettungsdienstliche und nicht zuletzt strukturpolitische Argumente überzeugend für den Hungrigen Wolf sprächen, hatte Landrat Dr. Rocke bereits in einem ausführlichen Schreiben an alle Beteiligten Ende Februar detailliert ausgeführt.
In Hohenlockstedt, ehemaliger Hubschrauber-Standort der Bundeswehr, steht all das bereits zur Verfügung, was in Niebüll erst für teures Geld aufgebaut werden muss.
Der Hamburger Hubschrauber, der den Christoph 52 z. T. kompensieren soll, ist ohnehin bis an seine Grenzen ausgelastet, steht also tatsächlich kaum zur Verfügung.
Der Rendsburger Hubschrauberstandort wurde hingegen damit begründet, dass die Versorgung der KERN-Region mit Kiel, Eckernförde, Rendsburg und Neumünster sichergestellt werden müsse. Auch das vermag nach Auffassung der Landräte nicht zu überzeugen. „Warum muss das Sicherheitsniveau dort deutlich höher sein?“
Denn: Die Menschen an der Westküste bzw. Unterelbe in Schleswig- Holstein haben einen erheblichen zeitlichen Nachteil bei der Er- reichbarkeit eines Krankenhauses mit maximaler Versorgungsmög- lichkeit. Kliniken dieser Versorgungsstufe liegen in Kiel, Lübeck und Hamburg. Am Boden benötigen die Rettungswagen ca. 1 - 2 Stunden für Fahrten nach Kiel und Hamburg. Für Lübeck sind wegen der fehlenden raschen Ost-West Verbindung sogar 2 - 3 Stunden notwendig!
Im südwestlichen Schleswig-Holstein steht für ca. 110.000 Menschen ein Notarzt zur Verfügung, im östlichen Teil des Landes müssen sich nur 70.000 Menschen rechnerisch einen Notarzt teilen.
Die ständig von den Krankenkassen verlangten, jeweils sehr kosten- trächtigen Gutachten zur bedarfsgerechten Bemessung der Ret- tungsmittelvorhaltung des Rettungsdienstes am Boden haben regelmäßig die Luftrettungsmittel als 4. Möglichkeit zur Bedienung eines Notfallereignisses in die Konzeption der Notfallversorgung in Schleswig-Holstein mit eingebunden.
Ein Abzug einer Luftrettungsstation wie Hohenlockstedt mit einer Primärwirkung (Eingreifzeit weniger als 12 Minuten) für vier Land- kreise mit ca. 450.000 betroffenen Menschen kann unter Umständen am Boden nur mit erheblichen Mehrkosten in der rettungsdienstlichen Vorhaltung (mit deutlich geringerer kreisübergreifender Wirkung) kompensiert werden.
Fazit der Landräte: „Was auch immer die wahren Gründe für diese Entscheidung gewesen sein mögen – Sachfragen können eigentlich kaum eine Rolle gespielt haben.“ Sie fordern die Krankenkassen und die Deutsche Rettungsflugwacht auf, ihre Entscheidung rückgängig zu machen: „Christoph 52 muss in Hohenlockstedt bleiben!“
Im Übrigen wird der DRK-Kreisverband Steinburg auf Erfüllung seines mit der Deutschen Rettungsflugwacht geschlossenen Vertrages bestehen, der eine Stationierung des Rettungshubschraubers Christoph 52 bis 2008 am Standort Hungriger Wolf vorsieht.
Der Hauptausschuss des Kreises Steinburg unterstützt die Initiative der Landräte mit einer Resolution, die folgenden Wortlaut hat:
Resolution des Steinburger Hauptausschusses
Der Hauptausschuss des Kreises Steinburg protestiert gegen die Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 52 von Hohenlockstedt nach Niebüll und fordert die Krankenkassen als Kostenträger sowie die Deutsche Rettungsflugwacht auf, diese Entscheidung rückgängig zu machen. Das Land Schleswig-Holstein fordern wir auf, regulierend einzugreifen.
Wir sind nicht gewillt, diese Benachteiligung der Unterelberegion hinzunehmen. Sie bedeutet eine erhebliche Verschlechterung der rettungsdienstlichen Versorgung eines Bereichs, der sowohl aufgrund seiner hohen Einwohnerdichte als auch wegen seiner ländlichen Struktur auf Luftrettungsmittel in besonderem Maße angewiesen ist.
Wir fordern alle Beteiligten auf, die wahren Gründe für diese Ent- scheidung offenzulegen. Wir haben allen Beteiligten die rettungs- dienstlichen, medizinischen und strukturpolitischen Gründe, die für die Beibehaltung des Standortes Hohenlockstedt sprechen, in dem beigefügten Schreiben detailliert dargestellt. Die Entscheidung lässt nicht erkennen, dass man sich mit diesen Argumenten überhaupt auseinandergesetzt hat.
Die Deutsche Rettungsflugwacht bitten wir, zu erläutern, warum ein mit sämtlicher Infrastruktur optimal ausgestatteter, 24 Stunden am Tag nutzbarer Standort zugunsten Niebülls aufgegeben wird, wo dies alles erst zu erheblichen Kosten hergestellt werden muss. Warum spielen Kosten in diesem Fall keine Rolle? Geht es vielleicht vielmehr darum, einen Fuß in die Tür zum Markt Dänemark zu stellen? Obwohl die Dänen selbst („Der Nordschleswiger“, 21.01.2004) erklären, dass in Tondern, wo ein Krankenhaus geschlossen werden soll, selbst ein sog. Akutbil nicht erforderlich wäre und ein Hub- schrauber in Flensburg ausreichen würde.
Die Krankenkassen sollten uns (und ihren Kunden in dieser Region) erklären, warum ein ausweislich voll ausgelasteter Hubschrauber- standort aufgegeben und in eine Region verlegt werden soll, die erhebliche Watt- und Wasserflächen umfasst? Ging es hier um wirt- schaftliche Interessen, da die Einsatzzahlen zurückgehen und viele Transporte zukünftig von dänischen Patienten in Anspruch genommen und von dort bezahlt werden? Rechtfertigen es diese wirtschaft- lichen Interessen, viele deutsche Versicherte von einer zuverlässigen Rettung per Hubschrauber abzuschneiden? Warum hat man die KERN-Region bevorzugt, obwohl in dicht besiedelten Räumen der bodengebundene Rettungsdienst meist das Mittel der Wahl ist? Und warum verweist man uns allen Ernstes auf einen Hamburger Hubschrauber, der bereits jetzt voll ausgelastet ist und daher keine echte Alternative darstellen kann?
Das Land Schleswig-Holstein fordern wir auf, sich seiner Verant- wortung für alle Einwohner gleichermaßen bewusst zu werden und dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Menschen in der Unterelberegion nicht einer irrationalen Argumentation folgend und entgegen einer wirtschaftlichen Betrachtung geopfert wird.
ots-Originaltext: Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen, Kreis
Pinneberg
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