GBA: Ermittlungsverfahren gegen Mamoun Darkazanli eingestellt

    Karlsruhe (ots) - Nr. 27

    Die Bundesanwaltschaft hat am 14. Juli 2006 die Ermittlungen gegen Mamoun Darkazanli mangels eines hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

    Die außerordentlich umfangreichen Ermittlungen, die auch eine Auswertung der von den spanischen Ermittlungsbehörden überlassenen Akten aus dortigen Ermittlungsverfahren umfassen, haben den Anfangsverdacht nicht bestätigt, der Beschuldigte Darkazanli habe mit weiteren Personen eine Vereinigung in Deutschland zu dem Zweck gebildet, die terroristischen Ziele des internationalen Netzwerks gewaltbereiter Islamisten logistisch und finanziell zu unterstützen.

    Der Beschuldigte Darkazanli fungierte zwar zwischen 1993 und 1998 als Ansprechpartner verschiedener Al Qaeda Verantwortlicher und war vermittelnd, betreuend und verwaltend in die international angelegten unternehmerischen Aktivitäten des Al Qaeda Firmengeflechts eingebunden. Diese der Al Qaeda Organisation zugute gekommenen Aktivitäten erfüllen jedoch nicht die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach § 129a StGB. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war Darkazanli nicht eingebunden in ein Gefüge, das den organisationsspezifischen Voraussetzungen einer terroristischen Vereinigung in Deutschland genügte. Zudem kann nicht    jedenfalls nicht im Sinne eines hinreichenden Tatverdachts    davon ausgegangen werden, Darkazanli habe mit seinen Aktivitäten bewusst an der Verwirklichung  terroristischer Ziele der Organisation Al Qaeda mitgewirkt. Soweit er für Al Qaeda tätig geworden ist, wickelte er strafrechtlich nicht relevante Handelsgeschäfte als Vermittler ab. Weder die Art der gehandelten Waren noch die Abwicklungsmodalitäten noch der Einsatzzweck der Waren beim Empfänger lassen einen konkreten Bezug zu terroristischen Zielsetzungen erkennen.

    Die Ermittlungen haben auch keine Verdachtsmomente dafür ergeben, dass Darkazanli bei Terroranschlägen der Al Qaeda mitgewirkt hat. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass er die terroristische Vereinigung um Mohamed Atta in Hamburg, die die Anschläge des 11. September 2001 in den USA mit vorbereitete und ausführte, bei der Verwirklichung ihrer terroristischen Ziele logistisch, finanziell oder in sonstiger Form unterstützt hat. Darkazanli hatte zwar einzelne Mitglieder der "Hamburger Zelle" im Rahmen seiner Kontakte innerhalb der muslimischen Gemeinde in Hamburg kennen gelernt. Eine darüber hinausgehende Einbindung des Darkazanli in das enge Beziehungsgeflecht der Gruppe um Atta konnte nicht ermittelt werden. Auch die festgestellten Kontakte von Darkazanli zur spanischen Al Qaeda-Zelle um Yarkas haben keine strafrechtliche Relevanz nach deutschem Recht. Anhaltspunkte, dass Darkazanli in terroristische Aktivitäten der Yarkas-Zelle eingebunden war, liegen nicht vor.


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