GBA: Festnahmen wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Iranembargo

Karlsruhe (ots) - Nr. 22

Die Bundesanwaltschaft hat heute (15. August 2012) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

die deutschen und iranischen Staatsangehörigen Kianzad Ka., Gholamali Ka. und Hamid Kh. sowie den deutschen Staatsangehörigen Rudolf M.

wegen des dringenden Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 AWG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 19 KWKG) an ihren Wohnorten in Hamburg, Oldenburg und Weimar festnehmen lassen. Zudem wurden ihre Wohn- und Geschäftsräume sowie die Wohnung und die Firma eines weiteren Beschuldigten in Halle/Saale durchsucht. Unter der Leitung von Vertretern der Bundesanwaltschaft waren etwa 90 Beamte des Zollfahndungsdienstes an dem Einsatz beteiligt.

Die Beschuldigten sollen in den Jahren 2010 und 2011 an der Lieferung von Spezialventilen für den Bau eines Schwerwasserreaktors im Iran mitgewirkt und dadurch gegen das Iranembargo verstoßen haben. Um die Ausfuhrkontrollen zu umgehen, gaben sie als Endabnehmer der Ventile Firmen mit Sitz in der Türkei und Aserbaidschan an. Die Beschuldigten sollen gewusst haben, dass es sich dabei um Tarnfirmen eines Mittelsmannes des für den Bau zuständigen iranischen Unternehmens handelte. Die Lieferungen waren Teil eines Gesamtauftrages von mehreren Millionen Euro, mit dem der Iran versucht haben soll, die zur Fertigstellung des Schwerwasserreaktors notwendigen Ventiltechnologien zu erlangen. Sie waren geeignet, die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich zu gefährden.

Die Beschuldigten werden nunmehr dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnen wird.

Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Zollkriminalamt beauftragt.


Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Marcus Köhler
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