GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied und einen mutmaßlichen Unterstützer der "Islamischen Bewegung Usbekistan" (IBU)

Karlsruhe (ots) - Nr. 40

Die Bundesanwaltschaft hat am 10. November 2011 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen Ömer C. und den 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen Turgay C.

erhoben.

Der Angeschuldigte Ömer C. ist hinreichend verdächtig, seit September 2009 Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamische Bewegung Usbekistan" (IBU) gewesen zu sein (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Dem Angeschuldigten Turgay C. wird vorgeworfen, die IBU in zwei Fällen unterstützt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Angeschuldigte Ömer C. fasste im Juli 2009 den Entschluss, sich am militanten Jihad der IBU zu beteiligen. Er reiste von Deutschland über die Türkei und den Iran in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet, wo er sich im September 2009 der terroristischen Vereinigung anschloss. In einem Lager der Organisation durchlief er zunächst eine Waffenausbildung. Anschließend nahm er an Kampfeinsätzen der IBU teil. Im März 2010 wurde er verletzt und musste in der Folge in Pakistan und der Türkei behandelt werden. Im September 2010 kehrte er nach Deutschland zurück und sammelte für die IBU fortan Geldspenden.

Der Angeschuldigte Turgay C. identifizierte sich ebenfalls mit der religiös-fundamentalistischen Ideologie und den terroristischen Zielen der IBU. Spätestens seit dem Jahr 2008 war er Teil eines in Frankreich und Deutschland agierenden Netzwerks, das der finanziellen Unterstützung der Organisation diente. Im November 2010 ließ er der IBU über einen Mittelsmann im Großraum Frankfurt am Main bei zwei Gelegenheiten insgesamt 39.000 Euro zukommen.

Die Angeschuldigten wurden am 22. Februar 2011 aufgrund zweier Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 2011 festgenommen. Sie befinden sich in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 7/2011 vom 23. Februar 2011).


Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Marcus Köhler
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