GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der PKK
Karlsruhe (ots) - Nr. 31
Die Bundesanwaltschaft hat gestern, am 12. Oktober 2011, auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2011 den
45-jährigen türkischen Staatsangehörigen Ali Ihsan K.
durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).
Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben. Seit 2004 begeht die PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge auf zivile Ziele in Großstädten und Tourismuszentren der Türkei. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren.
Der Beschuldigte soll in der Zeit von Mai 2007 bis April 2008 als Kader der PKK mit der Leitung des Gebiets Hamburg befasst gewesen sein. Ab Juni 2007 soll er zusätzlich die Verantwortung für die damals neu eingerichtete Region Hamburg übernommen haben, als deren Regionsleiter ihm die Leiter der Gebiete Kiel, Bremen und Oldenburg unterstanden. In dieser Eigenschaft und in Kenntnis der Ziele und Aktivitäten der PKK erteilte er Aufträge und Weisungen an die ihm untergeordneten Kader und Aktivisten, insbesondere im Zusammenhang mit der Beitreibung der in seinem Bereich für die Organisation zu vereinnahmenden Gelder. Außerdem war er mit der Überwachung der Berichtspflichten untergeordneter parteiinterner Strukturebenen und der Durchführung von Veranstaltungen und Demonstrationen der Partei befasst.
Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hamburg-Mitte vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) Stefan Schmidt Brauerstr. 30 76137 Karlsruhe Telefon: 0721/8191-410 E-Mail: pressestelle@gba.bund.de http://www.generalbundesanwalt.de/

