GBA: Anklage wegen Verschleppung eines mongolischen Staatsangehörigen

Karlsruhe (ots) - Nr. 29

Die Bundesanwaltschaft hat am 4. August 2011 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den

42-jährigen mongolischen Staatsangehörigen Bat K.

wegen Verschleppung (§ 234a Abs. 1 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 223, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 StGB) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Als Angehöriger des mongolischen Geheimdienstes und zugleich Diplomat an einer Botschaft in Europa erhielt der Angeschuldigte im Jahr 2003 den Auftrag, seinen in Frankreich lebenden Landsmann D. in die Mongolei zu verschleppen. D. sollte der mongolischen Öffentlichkeit als Mörder des im Jahr 1998 in Ulan Bator getöteten Politikers Zorig Sanjasuuren präsentiert werden. Anhaltspunkte für seine Täterschaft gab es allerdings nicht. Zusammen mit weiteren Angehörigen des mongolischen Geheimdienstes lockte der Angeschuldigte den arglosen D. auf einen Parkplatz in Le Havre, überwältigte ihn und brachte ihn mit einem Auto zunächst in die Mongolische Botschaft in Brüssel, dann in die Botschaft in Berlin. Wenige Tage später fuhren sie den seit dem Zwischenhalt in Brüssel wiederholt mit Betäubungsmitteln ruhig gestellten D. zum Flughafen Tegel. Dort wurde er betäubt, in einem Rollstuhl fixiert und gefesselt als angeblich verletzter mongolischer Diplomat durch die Flughafenkontrollen geschleust. Anschließend flog der Angeschuldigte mit ihm in die Mongolei, wo D. in Haft genommen wurde. Er sollte zugeben, Sanjasuuren ermordet zu haben. Trotz ihm gegenüber angewandter rechtsstaatswidriger Vernehmungsmethoden nahm D. die Tat nicht auf sich. Das Verfahren gegen ihn wegen seiner angeblichen Beteiligung am Attentat an Zorig Sanjasuuren wurde im November 2003 eingestellt. D. ist im April 2006 aus Strafhaft in anderer Sache entlassen worden und noch im gleichen Monat verstorben. Der Fall war sowohl vom Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter als auch von Amnesty International aufgenommen worden.

Der Angeschuldigte wurde am 17. September 2010 in Großbritannien aufgrund eines Festnahmeersuchens (Europäischer Haftbefehl) der Bundesanwaltschaft festgenommen und befand sich seitdem in britischer Auslieferungshaft. Rechtsgrundlage hierfür war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2006. Am 19. August 2011 wurde er von Großbritannien zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.


Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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