GBA: Anklage gegen mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C)
Karlsruhe (ots) - Nr. 26
Die Bundesanwaltschaft hat am 9. Dezember 2009 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
die 34 Jahre alte türkische Staatsangehörige Nurhan E.
wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 StGB, § 34 Abs. 4 AWG) erhoben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, seit Inkrafttreten des § 129b Strafgesetzbuch am 30. August 2002 als hochrangige Führungsfunktionärin der "Rückfront" der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) in Europa Mitglied der terroristischen Vereinigung zu sein, die innerhalb der Organisation in der Türkei besteht. Als solche hatte sie sich seit Mai 2002 bis zu ihrer Festnahme am 5. November 2008 - entgegen den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes - an Maßnahmen beteiligt, deren Zweck es war, der von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung gelisteten DHKP-C Gelder, sonstige finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die DHKP-C hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines "bewaffneten Kampfes" zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat. Seit dem Jahr 2001 hat sie dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate eingesetzt. Sie verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als ihre "Rückfront" unter anderem zur Finanzierung der terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt.
Die Angeschuldigte war bereits seit 1990 in Deutschland für die Vorgängerorganisation der DHKP-C, die Devrimci Sol, tätig. Als 17-Jährige erhielt sie in Syrien eine Campausbildung, bei der ihr praktische Kenntnisse über den Gebrauch von Schusswaffen und die Herstellung von Sprengstoffen vermittelt wurden. Anfang des Jahres 2000 wurde sie Leiterin der DHKP-C-Region Westfalen, zu der unter anderem die Gebiete Köln, Dortmund und Duisburg gehören. Sie war in der ihr unterstehenden Region vor allem für die Beschaffung von Geldern zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes der DHKP-C in der Türkei durch Spenden- und Beitragssammlungen, kommerzielle Veranstaltungen und den Verkauf parteieigenen Propagandamaterials verantwortlich. Zudem beteiligte sie sich an der Suche nach Kurieren sowohl für den konspirativen Nachrichtenaustausch mit den Kampfeinheiten in der Türkei als auch für den Transport von Waffen dorthin. Daneben war sie in die Beschaffung von Ausweispapieren und deren Verfälschung zur Schleusung von Organisationsmitgliedern eingebunden. Spätestens im Juli 2007 übernahm die Angeschuldigte die Funktion der Deutschland- und Europaverantwortlichen. Als solche war sie nach wie vor in die Beschaffung von Geldern und die Organisation von kommerziellen Veranstaltungen der DHKP-C eingebunden, agierte nunmehr jedoch europaweit. Ferner repräsentierte sie die DHKP-C bei Schulungs- und Propagandaveranstaltungen der Organisation auf europäischer Ebene. Die Angeschuldigte beschaffte im Tatzeitraum mindestens 840.000 Euro für die terroristische Vereinigung.
Die Angeschuldigte wurde am 5. November 2008 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 28/2008 vom 6. November 2008). Gegen die ihr unterstehenden Führungsfunktionäre Ahmet I. und Cengiz O. wurde bereits am 6. Oktober 2009 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2009 vom 19. Oktober 2009).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) Frank Wallenta Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstr. 30 76137 Karlsruhe Telefon: 0721/8191 410 Fax: 0721/8191 492 E-Mail: pressestelle@gba.bund.de http://www.generalbundesanwalt.de/
