GBA: Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C)
Karlsruhe (ots) - Nr. 21
Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Oktober 2009 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den 40 Jahre alten Ahmet I. und den 36 Jahre alten Cengiz O. - beide türkische Staatsangehörige -
wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 StGB, § 34 Abs. 4 AWG) erhoben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, seit Inkrafttreten des § 129b StGB am 30. August 2002 als hochrangige Führungsfunktionäre der "Rückfront" der DHKP-C in Europa Mitglieder der terroristischen Vereinigung zu sein, die innerhalb der Organisation in der Türkei besteht. Als solche hatten sie sich bereits seit Mai 2002 bis zu ihrer Festnahme am 5. November 2008 - entgegen den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes - an Maßnahmen beteiligt, deren Zweck es war, der von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung gelisteten DHKP-C Gelder, sonstige finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines "bewaffneten Kampfes" zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat. Seit dem Jahr 2001 hat sie dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate eingesetzt. Sie verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als ihre "Rückfront" unter anderem zur Finanzierung der terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt.
Die Angeschuldigten waren bis zu ihrer Festnahme unter anderem in Deutschland als hochrangige Funktionäre der Europaorganisation der DHKP-C tätig. Sie waren in den ihnen unterstehenden Gebieten und Regionen vor allem für die Beschaffung von Geldern zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes der DHKP-C in der Türkei durch Spenden- und Beitragssammlungen, kommerzielle Veranstaltungen und den Verkauf parteieigenen Propagandamaterials verantwortlich. Der Angeschuldigte Ahmet I. beschaffte auf diese Weise im Tatzeitraum mindestens 215.000 Euro, der Angeschuldigte Cengiz O. mindestens 105.000 Euro. Ferner oblag den Angeschuldigten die ideologische Schulung der Kader sowie die Rekrutierung neuer Mitglieder und Unterstützer der terroristischen Vereinigung. Die Tätigkeit des Angeschuldigten Cengiz O. umfasste darüber hinaus die Auswahl geeigneter Kuriere für den Transport von Waffen und Sprengstoff in die Türkei sowie die Beschaffung von gefälschten Ausweispapieren für Mitglieder der terroristischen Vereinigung.
Die Angeschuldigten wurden am 5. November 2008 festgenommen und befinden sich seit dem 6. November 2008 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 28/2008 vom 6. November 2008). Die Ermittlungen gegen die gleichfalls am 5. November 2008 festgenommene türkische Staatsangehörige Nurhan E. (vgl. Pressemitteilung Nr. 28/2008) dauern noch an.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) Marcus Köhler Staatsanwalt Brauerstr. 30 76137 Karlsruhe Telefon: +49 (0)721 8191-410 Fax: +49 (0)721 8191-492 E-Mail: pressestelle@gba.bund.de http://www.generalbundesanwalt.de/
