POL-K: 120124-8-K Dreiste Diebe mit Kinderwagen in Bekleidungsgeschäft
Köln (ots) - Am frühen Montagabend (23. Januar) hat ein Diebespaar (29 weiblich und 34 männlich) versucht, hochwertige Bekleidungsstücke aus einem bekannten Kaufhaus in der Kölner Innenstadt zu entwenden. Zunächst rissen sie die Preisschilder der Textilwaren ab und versteckten ihre Beute unter ihrem Säugling im Kinderwagen. Am Ausgang wurden sie von den Ladendetektiven aufgehalten. Nicht zum ersten Mal waren die Täter mit dieser Masche aktiv.
Gegen 18.15 Uhr betrat das Paar mit einem Kinderwagen den Verkaufsraum auf der Cäcilienstraße. Gemeinsam suchten sie die oberen Etagen des Geschäftes auf. Hier nahmen sie augenscheinlich gezielt Kleidungsstücke aus den Auslagen und rissen die Auszeichnungsetiketten ab. Anschließend verstauten die Diebe ihre Beute unter dem Säugling im Kinderwagen. Beim Verlassen des Hauses wurden die Polizeibekannten von den Ladendetektiven abgefangen. Die polizeiliche Durchsuchung des Kinderwagens führte zur Auffindung von Bekleidungsartikeln im Wert von über 2000 Euro und einer Auftragsliste. Offensichtlich handelt das Duo auf Bestellung und stiehlt Güter gezielt zum Weiterverkauf. Das hiesige Bekleidungsgeschäft scheint zu einem der bevorzugten Ziele des Paares zu gehören. Denn bereits Anfang Januar hatten die Erwischten mit derselben Masche zugeschlagen. Allerdings konnten sie damals entkommen. Gestern erkannte einer der Ladendetektive die beiden als Täter wieder.
Nach ersten Ermittlungen sind die beiden Diebe in den letzten Monaten mehrfach wegen gleichgelagerter Fälle mit stets gleicher Tatbegehung in Köln und Bonn in Erscheinung getreten. Dabei entwendeten sie Waren im Wert von jeweils über 1000 €. Eine Durchsuchung in der Wohnung der Diebin brachte noch einen Koffer neuwertiger Kleidung und eine größere Summe Bargeld zum Vorschein.
Sowohl die 29-Jährige, als auch der 34-jährige Mittäter sind vielfach einschlägig polizeibekannt. Sie wurden festgenommen und müssen sich vor dem Haftrichter wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Diebstahls verantworten. Der Säugling wurde zur vorübergehenden Betreuung dem Jugendamt der Stadt Köln übergeben.(kk)
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