POL-MS: Polizeipräsidium Münster bereitet sich auf einen Einsatz am 03. März vor
Münster (ots) - Im Zusammenhang mit der angemeldeten Versammlung eines Rechtsaktivisten am 03. März in Münster sind beim Polizeipräsidium Münster bis heute sieben weitere Demonstrationen angemeldet worden, die sich thematisch gegen Rechts richten. "Das Polizeipräsidium Münster schützt und unterstützt den friedlichen Protest gegen rechtsextremistische Gesinnung", sagte Polizeipräsident Hubert Wimber heute (27.01.) in Münster. Gleichzeitig mahnte er, die Spielregeln im Zusammenhang mit Versammlungen einzuhalten. "Wir halten uns an geltendes Recht. Verhinderungsblockaden, die bezwecken, eine nichtverbotene "rechte" Demonstration nicht stattfinden zu lassen, können schnell den Anfangsverdacht einer Straftat nach dem Versammlungsgesetz begründen", erläuterte er. Gemäß § 21 Versammlungsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht. Eine grobe Störung liegt jedenfalls dann vor, wenn ein nichtverbotener Aufzug blockiert wird. "Vor diesem Hintergrund können wir eine Verhinderungsblockade aus rechtlichen Gründen nicht tolerieren", erklärte Wimber.
Das Polizeipräsidium Münster hat mit den Vorbereitungen des Einsatzes für den 03. März begonnen. Bislang liegen keine tragfähigen Gründe vor, die angemeldete Versammlung der Rechten zu verbieten. "Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist das Recht des Andersdenkenden", so Wimber. "Das heißt auch, dass wir denen, die das Grundgesetz abschaffen würden, wenn sie die Möglichkeit hätten, die Grundrechtsausübung auf Versammlungsfreiheit ermöglichen müssen." Schon der Aufruf, eine solche Versammlung zu verhindern, kann eine Straftat darstellen.
"In diesen Bewertungen sind Oberbürgermeister Markus Lewe, die zuständige Staatsanwaltschaft Münster und ich uns einig", betonte Wimber. Anfang Februar wird das Polizeipräsidium Münster damit beginnen, mit den Anmeldern aller Versammlungen Kooperationsgespräche zu führen.
Alfons Probst Polizeipräsidium Münster Pressestelle Telefon 0251-275-1010

