POL-MS: Fast doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs

Münster (ots) - Am Dienstagvormittag (24. Januar 2012) wurde u.a. auf der Wolbecker Straße die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit überwacht. Beim Lasern Höhe Lerschmersch wurde ein 34-jähriger Pkw-Führer mit einer Geschwindigkeit von 99 km/ h gemessen. Abzüglich eines Toleranzwertes von 3 km/ bleibt eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft. Der Bußgeldkatalog sieht dafür als Regelahndung eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von 1 Monat vor. "Geschwindigkeit ist Killer Nr1. Bei einer derartigen Geschwindigkeit hätte ein Fußgänger bei einem Unfall quasi keine Überlebenschance," sagt Verkehrssicherheitsberater Christoph Becker.

Alfons Probst
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