LetsBuyIt.com erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Deutsche Börse und weist die Anschuldigungen des SdK zurück
München (ots) - Mit dem Urteil vom 23. April 2002 hat das
Oberlandesgericht Frankfurt/Main der Deutschen Börse untersagt, die
neuen Delisting-Regeln des Neuen Marktes für "Unternehmen mit
geringem Marktwert" (Aktienkurs unter 1 Euro und
Börsenkapitalisierung unter 20 Millionen Euro) auf LetsBuyIt.com
anzuwenden. Diese einstweilige Verfügung hat solange Bestand, bis in
dieser Sache eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergeht. Die
Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens ist bislang weder von
LetsBuyIt.com noch von der Deutschen Börse beantragt worden. Ein
solches Hauptsacheverfahren würde schätzungsweise ein Jahr dauern.
Mit dem Urteil ist auch der Vollzug des von der Deutschen Börse am
27. März 2002 bekanntgegebenen Ausschlusses der LetsBuyIt.com-Aktie
vom Handel im Neuen Markt gestoppt. Gegen das Urteil gibt es keine
Rechtsmittel, weil es im Eilverfahren ergangen ist. Die Deutsche
Börse hat aufgrund des Urteils angekündigt, die neuen
Delisting-Regeln für alle Firmen am Neuen Markt bis auf weiteres
aussetzen zu wollen.
Die Auswirkungen des Urteils und die möglichen Optionen für
LetsBuyIt.com hinsichtlich der zukünftigen Notierung im Neuen Markt
oder im Geregelten Markt werden Gegenstand der nächsten
Jahreshauptversammlung sein.
Zudem weist LetsBuyIt.com N.V. die Anschuldigungen des
Schutzverein der Kleinaktionäre e.V. ("SdK") gegen das Management von
LetsBuyIt.com zurück, es hätte Anleger mit seiner Informationspolitik
vorsätzlich getäuscht. Weder sind die Anschuldigungen der SdK in der
Sache begründet, noch hatte das Unternehmen die Absicht Aktionäre zu
täuschen oder wichtige Informationen vorzuenthalten. Die von
LetsBuyIt.com veröffentlichte Ad Hoc Mitteilung vom 8. April 2002
steht im Einklang mit § 15 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Ein
ausführliches Statement der Gesellschaft findet sich auf der Investor
Relation Website von LetsBuyIt.com (www.LetsBuyIt.com).
Über LetsBuyIt.com:
Die LetsBuyIt.com N.V. ist Europas führender CoShopping-Anbieter.
CoShopping ist eine internetbasierte Einkaufsmöglichkeit: Kunden
bündeln ihre Nachfrage und erzielen so besonders günstige Preise für
Produkte und Dienstleistungen. Je mehr Interessenten sich für ein
Produkt finden, desto kleiner wird der Preis. So können
Markenprodukte zu Preisen gekauft werden, die bisher nur
Großabnehmern vorbehalten waren.
Im Rahmen einer vor kurzem durchgeführten Umstrukturierung werden
Waren und Dienstleistungen jetzt in Zusammenarbeit mit etablierten
und erfahrenen Handels-Partnern angeboten. Die hierdurch erreichten
Kostenreduzierungen können an die Mitglieder von LetsBuyIt.com
weitergegeben werden.
Die Vision von LetsBuyIt.com ist es, eine starke Einkaufsmacht zu
schaffen und dem Kunden einen höheren Nutzen zu bieten als jede
andere Community im Internet. Das Unternehmen wurde im Januar 1999 in
Schweden gegründet und ist seit April 1999 online. LetsBuyIt.com ist
zur Zeit aktiv in Deutschland, Großbritannien und Frankreich.
LetsBuyIt.com wird an der Deutschen Börse, im Segment Neuer Markt,
unter dem Kürzel LBC gehandelt.
ots Originaltext: LetsBuyIt.com Deutschland GmbH
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
LetsBuyIt.com Deutschland GmbH
Christian Magel
European Marketing Director
Nymphenburger Straße 86
80636 München
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Mob: +49-(0)178-4444470
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Email: christian.magel@letsbuyit.com

