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Bundesärztekammer

Ärztetag beendet: Tageszusammenfassung
Verbot der Präimplantationsdiagnostik gefordert

Rostock (ots)

Für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik
(PID) hat sich der 105. Deutsche Ärztetag in Rostock ausgesprochen.
Die Bundesärztekammer soll sich im Rahmen anstehender gesetzlicher
Regelungen für ein solches Verbot einsetzen. So verständlich und
beachtenswert der Wunsch von Eltern mit genetischen Vorbelastung auf
ein gesundes Kind sei, könne aber die PID nicht als gesellschaftlich
akzeptiertes Verfahren zur Lösung des Problems angesehen werden. Der
Hauptzweck dieser genetischen Diagnostik vor Einpflanzung des Embryos
in die Gebärmutter sei ausschließlich die Selektion. "Das Verfahren
ist immer mit der Tötung embryonalen menschlichen Lebens, nämlich
dem, was nicht als gesund oder als wünschenswert definiert ist,
verbunden", heißt es in dem Beschluss des Ärztetages. Inzwischen sind
weltweit mehrere Fälle bekannt, bei denen durch künstliche
Befruchtung und anschließende PID Schwangerschaften herbeigeführt
wurden, um kranke Geschwisterkinder zu heilen. "Diese Beispiele
zeigen, dass die Einwände der PID-Kritiker, nämlich grundlegender
Wertewandel und Paradigmenwechsel in der Reproduktionsmedizin mit
schwerwiegenden gesellschaftlichen Auswirkungen, berechtig sind",
erklärte das Ärzteparlament.
Ärztetag gegen den gewaltsamen Einsatz von Brechmitteln
Nach dem Tod eines 19-jährigen verdächtigen Drogendealers  in
Hamburg hat der 105. Deutsche Ärztetag in Rostock entschieden die
gewaltsame Verabreichung von Brechmitteln kritisiert. Die gewaltsame
Vergabe solcher Mittel über eine Magensonde stelle ein nicht
unerhebliches Risiko dar. "Beweissicherungsmaßnahmen sind staatliche
Maßnahmen, zu deren Teilnahme Ärzte nicht gezwungen werden können.
Ärzte beteiligen sich nicht an Maßnahmen der Gewaltanwendung", 
erklärten die Delegierten. Die deutsche Ärzteschaft unterstütze die
staatliche Verfolgungsbehörden bei zulässigen körperlichen
Untersuchungen, wenn sie für das Verfahren von Bedeutung sei.
Eingriffe seien aber nur ohne Einwilligung des Beschuldigten
zulässig, wenn kein gesundheitlicher Nachteil zu befürchten sei.
Ärzte fordern Stopp aller Kampfhandlungen zwischen Israel und
Palästina
Auf dem 105. Deutschen Ärztetag haben die Delegierten eine
Beendigung der Kampfhandlungen zwischen Israel und Palästina
gefordert. Weder terroristische Selbstmordanschläge noch die
militärische Eskalation der anderen Seite könne dauerhaften Frieden
für die Region bringen. Aus ärztlicher Sicht könne nicht hingenommen
werden, dass Ärzte und Sanitäter in ihrer Arbeit behindert,
beschossen oder gar getötet werden. Die Gesundheitsversorgung weiter
Teile der palästinensischen Bevölkerung dürfe nicht unterbrochen
werden. Der Ärztetag regte an, nach Einstellung der Kampfhandlungen
den Aufbau einer gemeinsamen Gesundheitsversorgung zu fördern. Von
der Bundesregierung forderten die Delegierten zudem einen massiven
Ausbau der Hilfen für effektive Gesundheitssysteme der so genannten
Dritten Welt als Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt und
Ungerechtigkeit.
Genitalverstümmelungen auf das Schärfste verurteilt
Auf das Schärfste haben die Delegierten des 105. Deutschen
Ärztetages in Rostock die genitale Verstümmelung von Mädchen
verurteilt. Dieses Delikt wird in Deutschland strafrechtlich als
Körperverletzung verfolgt. Um die betroffene Patientinnen angemessene
behandeln zu können, sind Diagnose- und Therapieschlüssel notwendig,
um die ärztliche Leistungen wahrheitsgemäß zu dokumentieren und zu
honorieren.
Einrichtung eines Spendenkontos für Zwangsarbeiter
Zwangsarbeit hat es in der NS-Zeit auch in der Medizin und im
Gesundheitswesen gegeben. Deshalb der 105. Deutsche Ärztetag in
Rostock beschlossen, ein Spendenkonto einzurichten, dessen Eingänge
als Beteiligung am Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter dienen
soll. Sowohl im Bereich öffentlicher als auch kirchlicher
Krankenhäuser wurden Zwangsarbeiter eingesetzt. Vor diesem
Hintergrund solle den Betroffene wenigstens eine finanzielle
Entschädigung ermöglicht werden. Vorgeschlagen wurde ein Betrag von
50 000 Euro.
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Der 105. Deutsche Ärztetag hat die Arbeitgeber von Bund, Ländern
und Gemeinden aufgefordert, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes
vom Oktober 2000 zur Arbeitszeit bei den laufenden Tarifverhandlungen
zu berücksichtigen. Das Urteil habe die gesamte Anwesenheit eines
Arztes während eines Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus eindeutig
als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit definiert. Das Urteil sei eine
Chance, die Auswüchse bei den überlangen Arbeitszeiten zu beenden,
den Wert ärztlicher Arbeit neu zu bewerten und gegen die Ausbeutung
der Ärzte in den Krankenhäusern vorzugehen. Mit den notwendigen
Veränderungen des Tarifrechts forderten deshalb die Delegierten,
jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Finanzierung dieser
zusätzlichen Personalkosten zu schaffen. Deshalb müssten bei der
Kalkulation der Fallpauschalen im Krankenhaus diese notwendigen
Personalkosten berücksichtigt werden.
Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft,
Tel. 030-30 88 98 30

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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