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Bundesärztekammer

Einladung der Bundesärztekammer zu der Veranstaltung "Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" am Samstag, 12. November 2016, in Berlin

Berlin (ots)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Juni diesen Jahres ist das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten und mit ihm der neue Straftatbestand der Bestechlichkeit nach § 299a Strafgesetzbuch. Mit der Neuregelung droht Angehörigen von Heilberufen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes bestechen lassen. Die Ärzteschaft hat die Gesetzesinitiative von Beginn an begrüßt und sich intensiv in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Als unzureichend hatte sie jedoch die zum Teil ungenaue Fassung des Straftatbestands bemängelt und vor Rechtsunsicherheiten insbesondere für Ärztinnen und Ärzte gewarnt.

Die Bundesärztekammer wird sich deshalb im Rahmen ihrer Tagung "Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen", zu der wir Sie herzlich einladen, mit den Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen auf die ärztliche Berufsausübung beschäftigen. Dabei werden Ärzte und Juristen auch anhand konkreter Fallbeispiele diskutieren, welche Kooperationsformen strafbar sind und welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Heilberufen aber auch zwischen Leistungsanbietern und der Industrie weiterhin erlaubt bleiben. Die Tagung findet statt

am:	Samstag, 12.11.2016
von:	10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
im:	RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz
	Karl-Liebknecht-Straße 32
	10178 Berlin

Das Programm der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Bitte teilen Sie uns per E-Mail (presse@baek.de) mit, ob Ihnen eine Teilnahme an unserer Veranstaltung möglich ist.

Pressekontakt:

Alexander Dückers Samir Rabbata

Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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