Alle Storys
Folgen
Keine Story von VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger mehr verpassen.

VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

Bundesrat bestätigt Kritik der Zeitschriftenverleger gegen Urhebervertragsgesetz

Berlin (ots)

Mit großer Genugtuung begrüßt der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) die Stellungnahme des Bundesrats zur
geplanten Neuregelung des Urhebervertragsrechts. "Wir fühlen uns in
unserem Kampf gegen das seltsame neue Gesetz bestärkt", kommentierte
Prof. Dr. Hubert Burda, Präsident des Verbandes, die Ergebnisse des
Bundesrates. "Es kann nicht sein, dass anstelle der Vertragsfreiheit
ein staatliches Preissystem eingeführt wird und wir im Verlagswesen
einen staatlichen Interventionismus installieren. Das ist ein
Rückfall in die dirigistische Steinzeit. Dagegen müssen alle
Befürworter der Marktwirtschaft vorgehen."
Am vergangenen Freitag hatte sich der Bundesrat ausführlich mit
dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Herta Däubler-Gmelin
beschäftigt. Der Bundesrat äußert in seiner Stellungnahme starke
Zweifel an den Plänen Däubler-Gmelins und empfiehlt, zahlreiche den
Verlegern wichtige Regelungen im vorgelegten Gesetzentwurf zu
überprüfen. Vor allem sei zu prüfen, ob der im Entwurf enthaltene
gesetzliche Anspruch auf eine sogenannte "angemessene Vergütung"
tatsächlich zu einer rechtlichen Besserstellung des Urhebers führe.
Hierbei erkennt der Bundesrat die große Gefahr, dass im Streitfall
die Gerichte bei der Bestimmung der "Angemessenheit" vor nahezu
unlösbare Probleme gestellt würden. Der Bundesrat hat zudem
grundsätzliche Bedenken gegen die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene
"Zwangsschlichtung" beim Abschluss von kollektiven Vergütungsregeln.
Die Zeitschriftenverleger hatten zuvor gemeinsam mit den
Zeitungsverlegern, den Buchverlagen, dem privaten und
öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen konkreten Vorschlag für eine
Neuregelung des Urhebervertragsrechtes erarbeitet. Noch im April 2001
war dieser ausführlich begründete Vorschlag von der Medienwirtschaft
dem Bundesjustizministerium unterbreitet worden. Im Gegensatz zu dem
Entwurf Däubler-Gmelins berücksichtigt er zwar die Autoreninteressen
hinsichtlich einer angemessenen Vergütung, vermeidet jedoch, in die
grundrechtlich gewährleistete Vertragsfreiheit unangemessen
einzugreifen. Von den Vorschlägen aus der Medienwirtschaft war kein
einziger im Gesetzesentwurf des Bundesjustiz-ministeriums
berücksichtigt worden.

Pressekontakt:

Veronika Nickel
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Haus der Presse
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Tel./Fax: 030/726298-160/-161, e-mail: v.nickel@vdz.de

Original-Content von: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Weitere Storys: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
  • 18.07.2001 – 12:56

    Weiterbildung zum Internet-Profi

    Berlin (ots) - VDZ-Akademie startet Ausbildungsinitiative für New Media Die elektronischen Medien haben das Anforderungsprofil an Verlagsmitarbeiter in dramatischer Weise verändert. Auch klassische Zeitschriftenverlage kommen heute nicht mehr ohne New-Media-Profis aus. Doch nicht alle traditionellen Anbieter von Aus- und Weiterbildung haben auf diese Veränderungen rechtzeitig reagiert. Deshalb ist die Nachfrage nach Verlagsmitarbeitern ...

  • 30.05.2001 – 14:40

    Regierungsentwurf für Urhebervertragsgesetz verletzt soziale Marktwirtschaft

    Berlin (ots) - Mit großer Verärgerung reagierte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) auf den in diesen Tagen veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Urhebervertragsgesetz. "Der neue Entwurf verstößt gegen zentrale Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft und hebt die bislang praktizierte und gut funktionierende ...