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AOK-Bundesverband

Bundesweites Programm zur Qualitätssicherung der Mammographie startet am 1. Januar 2002

Köln/Bonn (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
   und 
   Kassenärztliche Bundesvereinigung, Köln
Krankenkassen und Ärzte einigen sich auf neues Qualitätsprogramm.
Die Qualität von Röntgenuntersuchungen der weiblichen Brust soll
sich verbessern. Dazu haben gesetzlichen Krankenkassen und die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein Programm entwickelt, das
ab Januar 2002 umgesetzt wird.
Mit der neuen vertraglichen Regelung ist jeder niedergelassene
Arzt, der Mammographie-Untersuchungen mit den gesetzlichen
Krankenkassen abrechnen will, verpflichtet, seine Qualifikation auf
dreifache Weise nachzuweisen:
Kernelement des Modells ist eine spezielle Zusatzqualifikation für
alle Ärzte, die in Zukunft Mammographien bei Verdacht auf Brustkrebs
durchführen wollen. Ärzte, die bereits Mammographien anbieten, müssen
sich erneut einer Prüfung unterziehen. Nur wenn der Arzt die Prüfung
besteht, darf er mit den Kassen Mammographien abrechnen.
Weiteres Element ist eine regelmäßige Fortbildung mit Prüfung, die
internationale Experten speziell für mammographierende Ärzte
entwickelt haben. Dabei wird den betreffenden Ärzten jedes Jahr eine
spezielle Fallsammlung von Mammographien zur Beurteilung vorgelegt.
Ein Arzt, dem hierbei Mängel nachgewiesen werden, behält die
Genehmigung zur Mammographie nur, wenn er seine Qualifikation durch
den Besuch von anerkannten Fortbildungen sowie in einer zusätzlichen
Prüfung nachweist.
Dritte Säule des Programms sind außerdem Kontrollen der Aufnahmen
der Brust und der dazugehörigen Befunde für alle Ärzte vor. Dabei
geht es sowohl um die Aufnahmequalität als auch um die ärztliche
Beurteilung des Röntgenbildes. Auch hier kann bei unbefriedigenden
Ergebnissen die Abrechnungsgenehmigung entzogen werden.
Die Koordination und Auswertung der Qualitätssicherung liegt bei
der Planungsstelle "Mammographie-Screening", die heute bereits
verantwortlich für Umsetzung der Modellprojekte zur Einführung des
Mammographie-Screenings ist, also der Mammographieuntersuchung für
symptomlose Frauen.
Das Mammographie Screening wird zur Zeit in drei Modellversuchen
in Deutschland erprobt, ein vierter soll in Kürze starten. Mit der
flächendeckenden Einführung soll ab 2003 begonnen werden. Dafür
müssen noch weitere Voraussetzungen beim Qualitätsmanagement gemäß
den europäischen Leitlinien für das Mammographie-Screening erfüllt
werden. Dann soll allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei
Jahre eine hochwertige Röntgenuntersuchung der Brust als
Kassenleistung angeboten werden. Reihenuntersuchungen (Screening)
haben das Ziel, noch vor dem Auftreten von Krankheitssymptomen bei
Bevölkerungsgruppen mit einem erhöhten Risiko für eine bestimmte
Erkrankung diese in einem möglichst frühen Stadium zu entdecken. Nach
Einschätzung von Experten kann durch ein flächendeckendes Screening
die jährliche Anzahl der Brustkrebstodesfälle langfristig nur dann um
mehr als 3000 gesenkt werden, wenn die Qualität der Untersuchungen
höchsten Anforderungen genügt und wenn es gelingt, eine regelmäßige
und hohe Teilnahmequote an den Reihenuntersuchungen durch
entsprechende organisatorische Maßnahmen zu erreichen.
Frauen haben schon seit Jahren Anspruch auf eine
Röntgenuntersuchung ihrer Brust, wenn ein konkreter medizinischer
Verdacht auf eine Tumorerkrankung besteht. Dies kann zum Beispiel der
Fall sein bei Beschwerden, aufgrund von Ergebnissen einer klinischen
Untersuchung oder wenn sie zu einer Gruppe von Hochrisikopatientinnen
gehören wie z. B. Frauen, bei denen eine erbliche Belastung für
Brustkrebs bekannt ist.
Neben den augenblicklichen Maßnahmen zur Einführung des
Mammographie-Screenings sehen die Spitzenverbände der Krankenkassen
und die KBV in dem gemeinsamen Programm zur Qualitätssicherung in der
Mammographie eine wesentliche Verbesserung.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) 
Fax: (02 28) 8 43 - 5 07 u. 3 22
e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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