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Gemeinsame Presseerklärung
AVR: Liste der umstrittenen Arzneimittel kann veröffentlicht werden

Bonn (ots)

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 13.
Juli 2001 die Klage der Pharmafirma Wilmar Schwabe gegen die
Spitzenverbände der Krankenkassen abgewiesen, in der es um deren
Beitrag zum Arzneiverordnungsreport (AVR) von 1997 ging.
Die Pharmafirma hatte den Kassen vorgeworfen, durch das Mitwirken
am AVR unzulässig in den Wettbewerb einzugreifen. Das OLG sieht
jedoch in der Zusammenarbeit von Trägern des GKV-Arzneimittelindexes,
den Herausgebern und den Autoren des AVR keinen widerrechtlichen
Eingriff in den Wettbewerb.
Die Spitzenverbände der Kassen bewerten diese Feststellungen des
OLG als einen Beitrag zu mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen und als klares Votum für mehr Forschungs- und
Meinungsfreiheit.
Das OLG Düsseldorf billigte damit den Herausgebern des AVR 1997
das Veröffentlichen einer Tabelle zu, in der umstrittenen
Arzneimitteln Alternativen gegenübergestellt werden. Bei umstrittenen
Arzneimitteln handelt es sich um Medikamente, deren Nutzen und
Wirksamkeit nicht zweifelsfrei belegt sind. Der Verzicht auf deren
Verordnung bzw. der Ersatz durch wirksame Präparate hätten im Jahr
1999 zu einem Einsparvolumen von rund 3 Mrd. DM geführt.
In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren hatte die Pharmafirma
Wilmar Schwabe 1998 erreicht, dass ein Gericht die Herausgabe des
AVR´97 stoppte. Der AVR´97 konnte daher nur in einer Version
erscheinen, in der alle Passagen geschwärzt waren, deren
Veröffentlichung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren untersagt
worden war.
(Urteil vom 13. Juli .2001; Az. U (Kart) 38/98)
   Die aktualisierte Liste steht im Internet unter:
   http://www.springer.de/avr .
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.g-k-v.com.
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen:
   AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, Bonn
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) Fax: (02 28) 8 43 -
5 07 u. 3 22, e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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