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AOK-Bundesverband

Förderung von neutralen und unabhängigen Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung
Spitzenverbände haben Förderentscheidung getroffen

Bonn (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
   AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
An der Förderung von unabhängigen Einrichtungen zur Verbraucher-
und Patientenberatung durch die Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen werden 31 Einrichtungen teilnehmen. Dies ist das
Ergebnis einer Entscheidung der Spitzenverbände vom 28.02.2001 auf
Grundlage des Vorschlages einer unabhängigen Jury. Gefördert werden
u.a. Projekte aus Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, von
Verbraucherzentralen, Sozialverbänden, Selbsthilfeorganisationen
sowie Universitäten.
Die Spitzenverbände haben mit der Auswahl der Projekte
sichergestellt, dass die gesetzlich festgelegten Fördermittel von
jährlich 10 Mio. DM effektiv und qualitätsgesichert eingesetzt
werden. Mit der Entscheidung, möglichst pluralistische Strukturen im
Rahmen des Paragraph 65 b SGB V zu fördern, soll erreicht werden,
dass breite Bevölkerungskreise angesprochen, die unterschiedlichen
Versorgungsstrukturen in Flächenländern und Ballungszentren sowie der
besondere Beratungsbedarf bei schwerwiegenden Erkrankungen
berücksichtigt werden. Die Spitzenverbände erwarten von dieser ersten
Förderphase außerdem Erkenntnisse darüber, welcher
Patientenberatungs- und Informationsbedarf in der Bevölkerung
vorhanden ist und welche Beratungsformen bzw. -strukturen diesen
Bedarf am besten decken können. Hierzu ist eine wissenschaftliche
Begleitung der Modellprojekte vorgesehen. Der Jury soll nach der
Hälfte der Modellförderung ein Zwischenbericht vorgelegt werden.
Gesetzliche Grundlage des Modellvorhabens ist der mit der
Gesundheitsreform 2000 neu eingeführte Raragraph 65 b SGB V. Danach
haben die Spitzenverbände der Krankenkassen den Auftrag, einheitlich
und gemeinsam unabhängige Einrichtungen zur Verbraucher- und
Patientenberatung, die sich die gesundheitliche Information, Beratung
und Aufklärung von Versicherten und Patienten zum Ziel gesetzt haben,
zu fördern. An dem Ausschreibungsverfahren hatten sich 291 Projekte
mit einem jährlichen Fördervolumen von insgesamt 93 Mio. DM beworben.
Daraus haben die Mitglieder der Jury, Monika Knoche, Bündnis 90/Die
Grünen, Ulf Fink, CDU, Prof. Rolf Rosenbrock, Wissenschaftszentrum
Berlin für Sozialforschung und Prof. Jürgen Frhr. von Troschke,
Abteilung für medizinische Soziologie Universität Freiburg, diese
Einrichtungen zur Förderung vorgeschlagen.
Diese Pressemitteilung sowie eine Liste der ausgewählten
Einrichtungen finden Sie im Internet unter www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) 
Fax: (02 28) 8 43 - 5 07 u. 3 22
e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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