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BARMER

Ein Sinneswandel, der zum Überlegen zwingt
Informationen zu Änderungen in der Krankenversicherung der Rentner ab dem 1. April 2002

Ein Dokument

Wuppertal (ots)

Seit dem 29. Januar 2002 sieht die Welt für über
eine Million Rentner in Deutschland anders aus. An diesem Tag legte
die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der die
Krankenversicherung der Rentner wesentlich beeinflusst: Ab 1. April
diesen Jahres sollen über eine Million Rentner bei der
Beitragszahlung deutlich entlastet werden. Doch so einfach sich das
Ganze auf den ersten Blick ansieht, ist es keineswegs, informiert die
BARMER.
Be- und Entlastung für Rentner möglich
Seinen Anfang nahm der Streit um die Rentnerkrankenversicherung
schon vor fast zehn Jahren. Seit 1993 galten für den Zugang zur
beitragsgünstigen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) strengere
Vorschriften, die mit dem Gesundheitsstrukturgesetz eingeführt worden
waren. Danach konnten nur noch Rentner in die KVdR eintreten, die
neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Pflichtmitglieder
in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen waren. Nicht mit dem
Grundgesetz konform, urteilte das Bundesverfassungsgericht. In einem
Beschluss vom 15. März 2000 forderte es den Gesetzgeber auf, den
KVdR-Zugang verfassungskonform zu gestalten. Als eine der
Möglichkeiten ließen die Richter zu, dass quasi durch Nichtstun des
Gesetzgebers das vor 1993 geltende Recht ab dem 1. April 2002 wieder
gültig wird. Damit stünde die KVdR wieder allen Rentnern offen, die
neun Zehntel der zweiten Hälfte ihres Berufslebens in einer
gesetzlichen Kasse versichert waren - egal ob als freiwilliges oder
pflichtversichertes Mitglied oder als Familienangehöriger.
An diesem Mechanismus ändert der jetzt vorliegende Entwurf, der
selbst für Fachleute einen überraschenden Sinneswandel der
Bundesregierung dokumentiert und noch zum 1. April 2002 Gesetz werden
soll, im Grunde nichts. Und so wird derzeit bei den Krankenkassen
weiter mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die meisten der 1,2
Millionen potenziell betroffenen Rentner ab 1. April in der KVdR
pflichtversichert werden. Darunter sind 610.000 Rentner, die derzeit
freiwillig versichert sind und für sonstige Einnahmen über ihre
gesetzliche Rente hinaus (wie Mieten oder Kapitalzinsen) künftig
nicht mehr Beiträge zahlen müssen. Allerdings müssen die 200.000
bisher freiwillig versicherten Rentner, die nur eine Rente beziehen,
künftig Beiträge nach dem etwas höheren allgemeinen Beitragssatz
ihrer Kasse zahlen. Und schließlich sind da auch die 390.000 bisher
Familienversicherten, die ab April Beiträge aus ihrer Rente zahlen
müssten. Sie alle sollten sich daher bei ihrer Krankenkasse gründlich
beraten lassen. Die BARMER etwa hat dafür extra Informationen
vorbereitet, die bei der Service-Hotline der Kasse unter (0180) 1 110
130 zum Ortstarif abgefragt werden können.
Zumindest den beiden Gruppen, denen der Wechsel in die KVdR
finanzielle Belastungen bringen würde, sichert der jetzige
Gesetzesentwurf (offiziell als 10. SGB-V-Änderungsgesetz bezeichnet)
nun aber Möglichkeiten, solche Belastungen zu vermeiden. Sie haben
für sechs Monate die einmalige Gelegenheit, sich erneut für eine
freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu
entscheiden. Für sie würde es damit beim Status quo bleiben. Auch
eine Familienversicherung kann dann fortgesetzt werden, wenn der
Stammversicherte ab dem 1. April nicht in die KVdR wechselt, sondern
die Variante der freiwilligen Versicherung wählt bzw. selbst nicht
von der KVdR-Neuregelung betroffen ist. Faktisch bekommt damit jeder
Rentner, der zum 1. April 2002 in der KVdR versicherungspflichtig
würde, eine Wahlmöglichkeit.
Bei der Wahlmöglichkeit ist aber nicht nur auf den Beitrag zu
achten. Auch ein Anspruch auf Kostenerstattung oder etwaige negative
Auswirkungen einer Pflichtversicherung auf bestimmte
Beihilfeansprüche können Gründe sein, sich für die freiwillige
Versicherung zu entscheiden.
Krankenkassen verlieren
Einen Verlierer wird dieses Gesetz jedoch in jedem Falle haben:
die Krankenkassen. Denn was für die betroffenen Rentner eine
erfreuliche Entlastung ist, summiert sich für die Kassen bundesweit
auf Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Euro.
Für Rückfragen:
Susanne Rüsberg-Uhrig, 
BARMER-Presseabteilung, 
Telefon (0202) 5 68 14 21

Original-Content von: BARMER, übermittelt durch news aktuell

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