Stichtag 1. Februar 2011: elektronische Signatur auch für Abfallerzeuger verbindlich / Neue IT-Lösungen für schlankes Entsorgungsmanagement
Aachen (ots) - Seit dem 1. April 2010 müssen Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Entsorger das elektronische Nachweisverfahren (eANV) für gefährliche Abfälle anwenden. Nachweise, Begleitscheine und Register werden elektronisch geführt und ... weiter zur Meldung von DIKON GmbH & Co. KG

