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Vollständige Urteilsbegründung bestätigt massiven Rechtsbruch durch Oliver Schulz
Sworn-Geschäftsführer versucht von seiner Treuepflichtverletzung abzulenken

Berlin (ots)

Im Zusammenhang mit dem gegen ihn verhängten Urteil wegen persönlicher Treuepflichtverletzungen hat Oliver Schulz erneut unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Der ehemalige Geschäftsführer der InfraTrust-Fonds war vor dem Landgericht Berlin (AZ: 98 O 67/11) wegen der treu- und pflichtwidrigen Auswechslung der Komplementärgesellschaften zahlreicher InfraTrust-Fonds zu Schadensersatz verurteilt worden. Oliver Schulz hatte im Dezember 2010 versucht, die InfraTrust Fonds IT 2, 5, 6,8 sowie ITP 7 und 9 durch den heimlichen Austausch der Komplementärgesellschaften mit einer von ihm privat kontrollierten Gesellschaft namens CSK Management GmbH zu übernehmen.

In einer Presseinformation, die Oliver Schulz in der vergangenen Woche durch die Sworn Gruppe veröffentlichen ließ, versucht er das gegen ihn erlassene Urteil bzw. dessen Folgen für ihn durch eine verzerrte Darstellung abzuschwächen.

So behauptet Oliver Schulz nun, dass der Austausch der Komplementärgesellschaften laut Gerichtsurteil auf Basis der Gesellschaftsverträge der InfraTrust-Fonds hätte durchgeführt werden dürfen. Diese Behauptung ist falsch. Tatsächlich hat das Landgericht begründet, dass es für die Urteilsfindung dahinstehen kann, ob die Auswechslung der Komplementärinnen als solche vom Gesellschaftsvertrag gedeckt war bzw. ob diese gegen eine Zustimmungsbedürftigkeit nach dem Gesellschaftsvertrag verstieß und deswegen pflichtwidrig war.

Weiterhin behauptet Oliver Schulz, dass Landgericht hätte festgestellt, dass es der Berlin Atlantic Capital (BAC) bzw. dem Treuhänder Stefan Bock nicht gestattet gewesen sei, für die Geschäftsführung der betroffenen InfraTrust Fonds wöchentlich rund 26.500,- Euro zweifach als Komplementärvergütung abzurechnen. Auch diese Behauptung ist falsch. Tatsächlich nimmt das Urteil zur Vergütung von Stefan Bock bzw. der BBT GmbH zwar Stellung. Die BAC allerdings wird in der Urteilsbegründung überhaupt nicht erwähnt. Auch wird mit keinem Satz erwähnt, dass die BBT GmbH keinen Anspruch auf eine Vergütung gehabt hätte. Eine Aussage zur Höhe der Vergütung enthält das Urteil ebenfalls nicht.

Außerdem behauptet Oliver Schulz, das Gericht habe festgestellt, dass die BAC eigenen Aufwand zu Lasten der InfraTrust-Fonds abgerechnet habe. Auch diese Behauptung ist unwahr. Das Gericht hat keine eindeutige Feststellung darüber getroffen, dass unberechtigt gegenüber der BAC erbrachte Leistungen abgerechnet wurden. Das Gericht stellte lediglich fest, dass es Überschneidungen gab, weil sich die Interessen der Klägerinnen untereinander und im Verhältnis zu den Gesellschaften der BAC-Gruppe überschneiden.

Auch die Behauptungen von Oliver Schulz, der ehemalige BAC-Geschäftsführer Nikolaus Weil habe wegen des Abschlusses einer Vergütungsvereinbarung mit der Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen und nur deshalb habe Taylor Wessing überhaupt nachträglich zu Lasten der InfraTrust Fonds Rechnungen stellen dürfen, sind nachweislich falsch. Zum einen hat das Gericht explizit das Gegenteil festgestellt und dabei hervorgehoben, dass Taylor Wessing von den InfraTrust-Fonds in zulässiger Weise auf Basis einer Vergütungsvereinbarung mandatiert werden durften. Zum anderen wird Nikolaus Weil innerhalb des Urteils in diesem Zusammenhang überhaupt nicht genannt.

Und schließlich ist die von Oliver Schulz neuerlich aufgestellte Behauptung, es sollten Gelder der prosperierenden InfraTrust Fonds für die angeblich maroden Life Trust Fonds und die von der Insolvenz bedrohte BAC-Gruppe verwendet werden, ebenso falsch. Das Gericht hat sich mit dieser Frage zur Urteilsfindung gar nicht auseinandergesetzt und die BAC hatte diese unwahre Behauptung durch Liquiditätsgutachten bereits vor geraumer Zeit widerlegt.

"Im Gesamtfazit ist festzustellen, dass Oliver Schulz auch in diesem Fall nach seiner bereits bekannten Strategie vorgeht: Aus einem Urteil, das eindeutig einen massiven Rechtsbruch feststellt, greift sich Oliver Schulz Einzelaspekte heraus, versucht diese mit unwahren Behauptungen zu verzerren und aus dem Kontext zu reißen ", so Stephan Brückl, Geschäftsführer der InfraTrust Fonds. "Das alles tut er, um bis zuletzt den Anschein zu wahren, er wäre ausschließlich daran interessiert, die Interessen der Anleger zu schützen. Tatsächlich aber macht diese Vorgehensweise klar, wie unseriös Oliver Schulz agiert."

Stephan Brückl kündigte an, dass die Geschäftsführung der InfraTrust Fonds gegen diese sowie weitere Rechtsverstöße weiterhin konsequent vorgehen wird. "Die bisher eingeforderten Summen waren lediglich Teilbeträge, um den Streitwert gering zu halten", so Brückl. "Es ging in erster Linie um die Feststellung rechtswidrigen Handelns, was das Landgericht erwartungsgemäß festgestellt hat. Auf Grundlage dieses Urteils werden die Fonds nun die eigentlichen Schäden gegenüber Oliver Schulz geltend machen. Diese werden sich aller Voraussicht nach in Millionenhöhe bewegen, was im Zuge der Bilanzprüfung festgestellt wird."

Pressekontakt:

NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Telefon: +49-30-2404-8290
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E-Mail: uwe.wolff@naima-media.de

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