Jugendschutz: KJM bewertet SeZeBe als technisches Mittel positiv
Branchenprimus gesext.de setzt SeZeBe ein

Stuttgart (ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bewertet "SeZeBe" als technisches Mittel positiv. Anbieter von Online-Inhalten können entwicklungsbeeinträchtigende Internet-Seiten gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) mit SeZeBe kostenlos schützen.

KJM-Vorsitzender Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring teilt mit: "Überzeugt hat uns bei SeZeBe das interessante Konzept, das Sendezeitbegrenzungen und technische Mittel intelligent kombiniert." Seitenbetreiber können auf www.sezebe.de einen Code generieren und auf ihren Webseiten einfügen. Je nach Alterseinstufung durch den Webmaster zeigt das Sendezeitbegrenzungssystem seine Internetseite zu den Zeiten, wie es im Fernsehen üblich ist: Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote für 12-Jährige sind automatisch ab 20 Uhr, für 16- Jährige ab 22 Uhr und für 18-Jährige ab 23 Uhr sichtbar. Ein Internet-Besucher kann eine geschützte Seite tagsüber sehen, wenn er seine Personalausweisnummer in ein Online-Formular tippt. Ist er alt genug, sieht er die Seite sofort. Die Personalausweisnummer speichert SeZeBe nicht.

"Der JMStV schreibt vor, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entwicklungsbeeinträchtigende Online-Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen dürfen.", erläutert Herbert Krauleidis, Geschäftsführer von SeZeBe. "Ich freue mich, dass ich das Jugendschutz-System kostenlos anbieten kann.", so Krauleidis weiter.

SeZeBe zensiert nicht. Der Seitenbetreiber bestimmt selbst, für welche Altersstufen seine Internetseiten geeignet sind. Gesext.de, ein Online-Lifestyle-Marktplatz für aufgeschlossene Erwachsen mit 95 Prozent Marktanteil aller Erotik-Auktionshäuser, nutzt SeZeBe. Laut dem Betreiber zeigt der Einsatz von SeZeBe keinen Besuchereinbruch. Er wächst weiter wie bisher.

Mit seinem Techniker-Team realisierte Krauleidis SeZeBe binnen eines halben Jahres: "SeZeBe ist mittels einer hochkomplizierten Technik eine simpel einsetzbare Jugendschutzlösung für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte. Als Jugendschutzsystem für pornografische Angebote ist SeZeBe nicht konstruiert." Eine Anleitung mit Beispielseiten befindet sich auf www.sezebe.de.

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Recherchelinks:

   - www.sezebe.de/sendezeitbegrenzung.de
   - www.kjm-online.de 

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