BVerfG-Urteil schwächt Patientenrechte bei Ästhetisch-Plastischen Operationen
Prof. Günter Germann sieht fachärztliche Qualifikation als wesentliche Voraussetzung für eine Behandlung
Heidelberg (ots) - Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist es approbierten Ärzten erlaubt, gegen private Rechnungen auch außerhalb ihres medizinischen Fachgebietes Leistungen anzubieten. Das Urteil geht auf die Klage eines Facharztes für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie gegen ein Urteil des Hamburger Berufsgerichtshofes für Heilberufe zurück. Der Hamburger Berufsgerichtshof hatte dem Mediziner ästhetische Operationen wie Brustvergrößerungen untersagt. In der jetzt erfolgten Aufhebung dieses Urteils durch das Bundesverfassungsgericht sieht Prof. Günter Germann, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und Ärztlicher Direktor des Ethianum, eine empfindliche Verletzung des Patientenschutzes.
Der klagende Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie führte neben seiner Zahnarztpraxis als Geschäftsführer einer Klinik für Schönheitsoperationen jährlich bis zu 500 Ästhetisch-Plastische Operationen durch. Die Mehrzahl dieser Eingriffe wurde im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich vorgenommen; zirka zehn Prozent entfielen jedoch auf das Einsetzen von Brustimplantaten sowie auf Bauch- und Oberarmstraffungen. Für DGPRÄC-Vorstandsmitglied Prof. Günter Germann ist das Urteil besorgniserregend. "Diese Entscheidung hat mich sehr überrascht", erklärt Germann. "Das Urteil stellt den Schutz des Patienten in Frage. Das Wohl des Patienten sollte eigentlich die übergeordnete Rolle spielen."
Das BVerfG-Urteil befördere dabei einen vielfach unterschätzten Missstand: "In Deutschland darf sich jeder approbierte Arzt, gleich welcher Fachrichtung, auch "Schönheitschirurg" nennen", erklärt Germann. Operationen auf fachfremden Gebieten bergen aber eine Gefahr für den Patienten. "Ästhetisch-Plastische Operationen sollten ausschließlich von dafür ausgebildeten Fachärzten durchgeführt werden", empfiehlt Germann. Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie durchlaufen eine zusätzliche sechsjährige Fachausbildung in allen Teilgebieten der Plastischen Chirurgie. "Medizinische Qualifikation und Erfahrung sind unverzichtbare Voraussetzungen für ein gerechtfertigtes Vertrauen der Patienten in unser ärztliches Handeln", so Germann.
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