KJM veröffentlicht Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen

München (ots) - Wie können Kinder und Jugendliche vor problematischen Web-Inhalten geschützt werden? Eine Frage, die im Fokus der aktuellen Diskussion um den Jugendschutz im Internet steht. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer gestrigen Sitzung in München Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen verabschiedet, die ab sofort auch unter www.kjm-online.de (Rubrik: Jugendschutz in Telemedien) abrufbar sind. "Ziel der KJM ist es, damit die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen zu befördern" so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Sie können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Die Aufgabe der Anerkennung von Jugendschutzprogrammen liegt bei der KJM.

Wichtige Aussagen der KJM zur Anerkennung von Jugendschutzprogrammen:

- Die KJM erkennt ein Jugendschutzprogramm an, wenn der Betreiber 
  notwendige Auflagen erfüllt und die kontinuierliche Anpassung des 
  Programms an den Stand der Technik gewährleistet. 
- Internetanbieter, die jugendschutzrelevante Inhalte bereitstellen, 
  müssen Eltern ein anerkanntes Jugendschutzprogramm leicht 
  auffindbar zur Verfügung stellen, wenn sie nicht technische 
  Zugangshürden oder Zeitgrenzen einsetzen. 
- Die KJM wird die Freiwillige Selbstkontrolle
  Multimedia-Diensteanbieter (FSM) auch künftig bei der 
  Weiterentwicklung von Eckpunkten zu Jugendschutzprogrammen - 
  insbesondere bei Fragen zum Stand der Technik - einbeziehen. 
- Die KJM ist der Auffassung, dass mindestens ein anerkanntes 
  Jugendschutzpro-gramm für den Endnutzer (z. B. Eltern) kostenlos 
  verfügbar sein muss. 
- Damit die Entwicklung von 
  Jugendschutzprogrammen auf den wichtigsten Plattformen 
  (beispielsweise PC, Mobiltelefon, Spielekonsole) dauerhaft 
  befördert wird, ist eine gemeinsame Initiative von 
  Internet-Industrie, Politik und Jugendschutzinstitutionen 
  erforderlich. 

Viele Erkenntnisse aus der fruchtbaren Zusammenarbeit mit allen am Jugendschutzsystem Beteiligten sind in die Kriterien eingeflossen. Ring: "Wir hoffen schon bald ein Jugendschutzprogramm anerkennen zu können. Die Kriterien sollen im Hinblick auf neue Entwicklungen und Möglichkeiten fortwährend ergänzt werden." Ein Antrag auf Anerkennung eines Jugendschutzprogramms ist dieser Tage bereits bei der KJM-Stabsstelle eingegangen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an

die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 
oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.