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UNHCR Deutschland

UNHCR: Flüchtlingskonvention schützt keine Terroristen

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) ist besorgt,
dass die aktuelle Diskussion um Terrorismus und innere Sicherheit zu
einer Stigmatisierung von Asylsuchenden und Flüchtlingen beitragen
könnte.
In einer heute veröffentlichten Stellungnahme betont die
UN-Organisation, Schutzsuchende mit terroristischem Hintergrund seien
Ausnahmeerscheinungen. Wer als Asylsuchender lediglich die gleiche
ethnische Herkunft oder Religion wie jene Personen habe, die
schwerwiegende Verbrechen begangen hätten, dürfe nicht unter
Generalverdacht gestellt und vom Schutz ausgeschlossen werden.
Internationales Flüchtlingsrecht würde Terroristen weder Schutz
gewähren noch verhindern, diese strafrechtlich zur Verantwortung zu
ziehen. Die beste Garantie gegen einen Missbrauch des
Flüchtlingsrechts durch extremistische Gewalttäter sei deshalb die
vollständige Umsetzung und Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention
in nationales Recht. UNHCR schlägt deshalb vor, die
Flüchtlingsdefinition der Konvention vollständig in das
Asylverfahrensgesetz zu übernehmen.
Vor diesem Hintergrund kommt der Intention der Bundesregierung
besondere Bedeutung zu, die sog. Ausschlußgründe der Konvention
(Art.1F) in das nationale Gesetz einzufügen. Danach kann ein
Asylsuchender nicht als Flüchtling anerkannt werden, wenn er
Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen
die Menschlichkeit, schwere nichtpolitische Verbrechen oder
Handlungen begangen hat, die gegen die Ziele und Grundsätze der
Vereinten Nationen gerichtet sind.
Die Prüfung dieser "Asylunwürdigkeit" von Terroristen sollte nicht
im Rahmen der Ausnahmen von Abschiebungsverboten behandelt werden,
sondern müsse beim Verfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge erfolgen.
Nach Auffassung der UN-Organisation muss zudem sichergestellt
sein, dass Informationen über einen schutzbedürftigen Flüchtling
nicht an Behörden seines Heimatlandes gelangen. Unzulässig sei
deshalb ein direkter, aber auch ein informeller Datenabtausch mit dem
Herkunftsland vor negativem Abschluss eines Asylverfahrens.
Die vollständige Stellungnahme "Innere Sicherheit und
Flüchtlingsschutz" finden Sie im Internet auf unserer Website unter
www.UNHCR.de

Pressekontakt:

Presse: Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10, 0170/4161229
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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