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UNHCR Deutschland

UNHCR: Aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen für Flüchtlinge aufheben

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) appelliert
an Innenminister von Bund und Ländern, aufenthaltsbeschränkende
Maßnahmen für anerkannte Flüchtlinge aufzuheben.
In vielen Bundesländern hat sich die Praxis durchgesetzt, bei
Bezug von Sozialhilfe anerkannten Flüchtlingen keine freie Wahl des
Wohnsitzes zu erlauben. Betroffen sind hiervon vor allem Personen,
denen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention Abschiebungsschutz
gewährt wurde (Par. 51.1 Ausländergesetz).
In einer Stellungnahme an die Innenminister von Bund und Ländern
bekräftigt UNHCR seine Auffassung, dass diese Praxis mit
internationalem Recht nicht vereinbar ist. Die Genfer
Flüchtlingskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, anerkannten
Flüchtlingen grundsätzlich Freizügigkeit zu gewähren. Nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention bedürfen Einschränkungen des
Rechts auf Freizügigkeit von Ausländern mit rechtmäßigem Aufenthalt
einer gesetzlichen Grundlage. Diese sind nur unter eng gefassten
Bedingungen zulässig - z.B um die nationale Sicherheit oder die
öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, Verbrechen zu bekämpfen
oder die Gesundheit und die Moral zu schützen.
Die Innenminister begründen ihre Praxis mit dem Ziel, die
Verschiebung der Sozialhilfelasten und damit eine Mehrbelastung der
Verwaltung zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss jedoch
nach Auffassung von UNHCR die Freizügigkeit von Flüchtlingen nicht
generell eingeschränkt werden. Zudem ist aus Sicht der
UN-Organsiation nicht nachvollziehbar, dass eine mögliche
Verschiebung von Sozialhilfelasten zwischen Städten bzw. Gemeinden es
rechtfertigen könnte, die Ausnahmeregelungen nach der Europäischen
Menschenrechtskonvention anzuwenden.
Vor diesem Hintergrund appelliert UNHCR an die Innenminister,
Flüchtlingen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland das Recht auf
freie Wohnsitznahme auch dann einzuräumen, wenn sie Sozialhilfe
beziehen.
Hinweis: Die Stellungnahme (5 Seiten) ist auf der UNHCR Homepage
www.unhcr.de abrufbar.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
Wallstr. 9-13, 10179 Berlin
Presse: Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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