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ARD-Wirtschaftsmagazin "Plusminus": Fluggesellschaften verwenden nicht zugelassene Schlaufengurte

Köln (ots)

Sperrfrist: 07.10.2008 00:05
   Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
   Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.
Deutsche Fluggesellschaften verwenden auf ihren Flügen nicht 
zugelassene Schlaufengurte als Sicherungssysteme für Kleinkinder bis 
zwei Jahren und setzen Kinder damit einem hohen Verletzungsrisiko 
aus. Darüber berichtet das ARD-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" in 
seiner Sendung am Dienstag, 21.50 Uhr im Ersten. Wie das Magazin 
herausfand, handelt es sich bei den Gurten - den so genannten 
"Loop-Belts" - um Verlängerungsgurte, die zwar für korpulente 
Passagiere entwickelt und zugelassen wurden, nicht aber als 
Sicherungsgurte für Kleinkinder unter zwei Jahren.
Dies bestätigte die amerikanische Luftaufsichtsbehörde Federal 
Aviation Administration (FAA) in Washington gegenüber "Plusminus": 
"Die FAA hat niemals ein solches Bauteil als Kinderrückhaltesystem 
zugelassen. Die Tatsache, dass diese Gurte dem Standard für 
Beckengurte entsprechen, rechtfertigt keinesfalls ihren Einsatz an 
Bord als Kinderrückhaltesystem."
Wie "Plusminus" anhand eines aktuellen Beispielfalls einer 
flugreisenden Mutter belegt, verwenden viele Fluggesellschaften 
dennoch Schlaufengurte als Kinderrückhaltesysteme, ohne dafür die 
korrekte Zulassung zu besitzen. Die in dem Fall betroffene 
Fluggesellschaft legte zwar ein amerikanisches 
Lufttüchtigkeits-Zertifikat, ein so genanntes "FAA Form 8130", vor. 
Dieses aber bezog sich lediglich auf die Verwendung des 
Schlaufengurtes als "Verlängerungsgurt".
Der Anschnall-Gurt ist in der Fachwelt höchst umstritten, in 
Deutschland aber nach EU-Vorschrift seit Mitte Juli dieses Jahres 
Pflicht, sofern die Fluggesellschaften keine Möglichkeit bieten, 
Kindersitze zu verwenden oder einen Extra-Sitz zu buchen.  Crashtests
der ARD, des Schweizer Fernsehens und des TÜV Rheinlands hatten aber 
bereits im Mai belegt, dass die Sicherung durch Schlaufengurte für 
Babys und Kleinkinder tödlich sein kann.
Ein behördliches Verbot der Schlaufengurte in Deutschland ist 
vorerst allerdings nicht zu erwarten. Die Gurte seien von der 
britischen Luftaufsichtsbehörde Civil Aviation Authority (CAA) 
"anerkannt", teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Wie jedoch der
Luftfahrtsachverständige Professor Dr. Rüdiger Haas auf Nachfrage von
"Plusminus" berichtete, kann von einer Anerkennung nur dann die Rede 
sein, wenn es zuvor eine Zulassung im Herstellerland gab. "Diese 
liegt aber für diesen Gurt definitiv nicht vor. Der Gurt darf nicht 
als Kinderrückhaltesystem in Flugzeugen Verwendung finden."
Redaktion: Klaus Schmidt

Pressekontakt:

Annette Metzinger, WDR-Pressestelle, Telefon 0221-220-2770, -4605
Klaus Schmidt, WDR-Redaktion PLUSMINUS, Telefon 0221-220-1921

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