Abschließende Stellungnahme zur Stasi-Überprüfung Gregor Gysis durch den MDR

   

    Leipzig (ots) - Der MDR bleibt bei seiner Erklärung, dass Gregor
Gysi vom MDR auf eine mögliche Mitarbeit für das ehemalige
Ministerium für Staatssicherheit überprüft wurde. Dabei konnte Gysi
anhand zahlreicher Unterlagen juristisch untermauert darlegen, dass
er nicht als IM für das MfS gearbeitet hat. Für Gysi sind auch keine
Ausnahmen im Procedere gemacht worden. Es entspricht dem beim MDR
praktizierten Verfahren, dass Freie Mitarbeiter selbst nachweisen
müssen, nicht als IM tätig gewesen zu sein. Der MDR ist nur bei
festangestellten Mitarbeitern befugt, Unterlagen bei der
Birthler-Behörde direkt einzuholen.
    
    Gregor Gysi ist mehrfach überprüft worden, zuletzt durch den
Berliner Senat. Zudem liegen dem MDR eine ganze Reihe von Urteilen
vor, welche die Frage, ob Gysi für die Stasi gearbeitet hat,
zugunsten von Gysi entschieden haben.
    
    Vorverurteilungen, Mutmaßungen oder politische Bewertungen, wie
etwa die politische Einschätzung des Bundestagsausschusses vom 8. Mai
1998, hielten Gerichtsurteilen nicht stand. Im Kern geht es um die
Frage, ob Gregor Gysi als "IM Notar" für die Stasi tätig war oder
nicht. Ein Beweis vor Gericht konnte bislang nicht erbracht werden.
    
    So führte das Landgericht Berlin einen Streit zwischen der
Berliner Zeitung und Gysi in seinem Urteil vom 14. September 1995
u.a. aus: "Soweit nun das Gauck-Gutachten den Versuch unternimmt,
aufgrund einer Gesamtschau bzw. -würdigung der vorgefundenen
Unterlagen den Beklagten (Gysi) der jahrelangen Zusammenarbeit mit
dem MfS zu überführen, vermag die Kammer sich des Eindrucks nicht zu
verwehren, dass es bei der Erstellung des Gutachtens an der gebotenen
Objektivität und Neutralität gefehlt hat. Es fällt auf, dass die für
den Beklagten sprechenden Umstände - z.B. das Fehlen einer Erfassung
vor Anlegen des IM-Vorlaufs, der Abschlussbericht des IM-Vorlaufs,
die gegen den Beklagten gerichtete operative Personenkontrolle ab
1986 - entweder als unerheblich behandelt oder sogar zu Lasten des
Beklagten gewürdigt werden, während Zweifel an den Unterlagen, die
gegen den Beklagten sprechen, nicht etwa dazu führen, deren
Beweiskraft in Frage zu stellen. .... Da die Würdigung der Unterlagen
in dem Gutachten den Eindruck hinterlässt, dass sie einseitig zu
Lasten des Beklagten ausfallen ist, kann das Gutachten die Klage
nicht stützen; den Beweis für eine aktive Tätigkeit des Beklagten zu
Diensten und in Erfüllung der vom MfS wahrgenommenen Aufgaben
erbringt es nicht."
    
    Die in der "Welt" zitierte Aussage der Birthler-Behörde, "da Gysi
sich konspirativ mit der Stasi getroffen hat, da er Aufträge entgegen
genommen  und umgesetzt hat (...) können wir davon sprechen, dass er
über Jahre hinaus w i e ein IM gearbeitet hat", wurden vom
Landegericht Hamburg am 31.05.2002 gerichtlich untersagt, weil ein
entspechender Beweis fehlt. Hier Auszüge aus der Urteilsbegründung
des LG Hamburgs:
    
    "Die Beklagte (Die Welt) hat nicht darlegen können, dass die
angegriffene Äußerung (nämlich die Aussage der Birthler-Behörde)
zutreffend wäre. Dass der Kläger (Gysi) sich konspirativ mit
Mitarbeitern des MfS getroffen, von diesen Aufträge entgegengenommen
und umgesetzt oder ihnen Informationen geliefert hätte (mit der
Folge, dass man davon sprechen könnte, dass er "wie ein IM"
gearbeitet hat) ergibt sich nicht bereits aus dem unstreitigen
Sachverhalt." Weiter heißt es in der Begründung u.a.: "Eine bewusste
Zusammenarbeit des Klägers mit dem MfS ist auch nicht bereits durch
die Vorlage von Abschriften der Gutachterlichen Stellungnahme des
BStU vom 26. Mai 1995 und des diese ergänzenden Berichts der BSTU vom
15. März 1997 bewiesen."
    
    Zuletzt unterlag "Der Spiegel" Ende 2002 vor dem Landgericht
Hamburg. Das Nachrichtenmagazin darf nicht mehr behaupten, das Gysi
unter dem Decknamen "IM Notar" für die Stasi gearbeitet hat. Im
Januar 2002 äußerte sich die Bundesbeauftragte für die
Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, im "Tagesspiegel": "Wir haben
keine Unterlagen, die eine formale Führung Gysis als informellen
Mitarbeiter (IM) belegen".
    
    Die von Gregor Gysi beim MDR eingereichten und geprüften
Unterlagen sind aktuell und stammen aus dem Sommer 2002. Der MDR geht
davon aus, dass Gysi auch nach dem Frühsommer 2002 nicht für die
Stasi als IM tätig war.
    
    Eric Markuse
    MDR-Unternehmenssprecher
    
ots Originaltext: MDR
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

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