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Kfz-Gewerbe: Erfolg in Berlin im Kampf gegen Kostenbelastung

Bonn (ots)

Voller Erfolg für das Kfz-Gewerbe: Fahrten mit Nutzfahrzeugen im Betriebsalltag unterliegen nicht dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Das hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt jetzt entschieden. Dadurch werden unnötige, aber kostspielige Weiterbildungsmaßnahmen verhindert. In einem Schreiben vom 13. März 2015 aus dem Bundesverkehrsministerium an den ZDK heißt es, "dass Fahrten der Autovermieter, Kraftfahrzeughersteller und -händler, Werkstattbetreiber, Hol- und Bringdienste im speziellen sowie allgemein gewerbliche Leerfahrten nicht mehr unter das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht fallen".

Durch die zahlreichen Eingaben des Kfz-Gewerbes bei den zuständigen Ministerien und Politikern konnte eine kostspielige und für den Betriebsalltag im Kfz-Gewerbe unnütze und überflüssige Weiterbildungsverpflichtung verhindert werden für Kfz-Betriebe, die Fahrten mit Nutzfahrzeugen der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE durchführen. "Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen zunehmende Bürokratisierung und Kostenbelastung im Kfz-Gewerbe", betont ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert.

Mit dieser Entscheidung wird nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums "die Wettbewerbsposition der in Deutschland ansässigen Unternehmen gestärkt, der Auffassung vieler Mitgliedstaaten gefolgt und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung zu Lasten deutscher Unternehmen begegnet", wie es im Schreiben an den ZDK heißt.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de

Original-Content von: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., übermittelt durch news aktuell

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