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Die größten Irrtümer beim Internationalen Führerschein
ADAC beantwortet wichtige Fragen zum Dokument

München (ots)

Winterzeit ist auch Fernreisezeit. Autofahrer benötigen in Urlaubsländern oft den Internationalen Führerschein. Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Dokument.

1. Der Internationale Führerschein gilt als einzelnes Dokument.

Falsch. Er ist eine Übersetzung und als Zusatzdokument nur mit dem nationalen Führerschein gültig. Er erleichtert der Polizei im Ausland die Überprüfung.

2. Es gibt ihn kostenlos bei der Gemeinde.

Falsch. Er muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden und kostet 15 Euro.

3. Er gilt unbefristet.

Falsch. Die Gültigkeit beträgt in der Regel drei Jahre.

4. Den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein darf ich behalten, wenn ich den Internationalen Führerschein beantragt habe.

Falsch. Das Dokument gibt es nur bei gleichzeitigem Umtausch des alten in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat.

5. Er ist nur in Ländern außerhalb Europas erforderlich.

Falsch. In Europa wird er beispielsweise für Albanien, Moldawien, Russland, der Ukraine und Weißrussland empfohlen.

6. In manchen Ländern ist er sogar Pflicht.

Richtig. In vielen außereuropäischen Ländern wie zum Beispiel in Ägypten. Nicht benötigt wird er in den EU-Staaten, in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz.

7. In den USA benötige ich den Internationalen Führerschein.

Richtig. Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für die Anerkennung deutscher Führerscheine wird die Mitnahme immer dringend empfohlen.

8. In einigen Ländern komme ich beim Fahren ohne Internationalen Führerschein sogar ins Gefängnis.

Richtig. Nach den jeweiligen nationalen Strafvorschriften ist unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht auszuschließen.

9. Wenn mir im Ausland der Internationale Führerschein gestohlen wurde, darf ich mit meinem deutschen Führerschein bis zum Ende der Reise weiterfahren.

Falsch. In den Ländern, in denen der internationale Führerschein vorgeschrieben ist, wird man nach einem Verlust so behandelt, als ob von Anfang an keiner vorlag. Daher ist in diesem Fall unbedingt eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei ratsam.

10. Bei einem Fahrverbot in Deutschland darf ich im Ausland mit dem Internationalen Führerschein weiterfahren.

Falsch. Für die Dauer des Fahrverbots in Deutschland müssen alle Führerscheine, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, in amtliche Verwahrung gegeben werden. Wer trotz Fahrverbots in Deutschland im Ausland ein Fahrzeug fährt, muss mit teils empfindlichen Geldbußen oder -strafen rechnen.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimme@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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