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Was tun nach einem Unfall?
ADAC gibt Tipps zu Bagatellschäden, Gutachten und Haftungsfragen

Was tun nach einem Unfall? / ADAC gibt Tipps zu Bagatellschäden, Gutachten und Haftungsfragen
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München (ots)

Alle dreizehn Sekunden krachte es im vergangenen Jahr auf deutschen Straßen, insgesamt knapp 2,4 Millionen Mal - und das sind nur die statistisch erfassten Unfälle. Dazu kommen zahlreiche Zusammenstöße, bei denen sich die Unfallbeteiligten ohne Polizei geeinigt haben. Wann sich das empfiehlt und was man nach einem Crash beachten muss, hat der ADAC zusammengestellt:

   - Unfallstelle sichern 
   Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck 
aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schritte). Unbedingt auf die eigene 
Sicherheit achten! -	Gegebenenfalls Erste Hilfe leisten und 
Rettungsdienst rufen (Tel. 112). 

   - Polizei rufen? 
   Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der 
Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder 
keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen, sollte die 
Polizei gerufen werden. Bei Mietfahrzeugen und Firmenfahrzeugen kann 
das vertraglich verpflichtend sein. 

   - Beweissicherung 
   Zeugenanschriften sollten notiert und die Unfallstelle 
aussagekräftig fotografiert werden. Dabei auf den Verkehr und die 
eigene Sicherheit achten! Bei Bagatellschäden die Unfallstelle so 
schnell wie möglich räumen. 

   - Unfallbericht 
   Gemeinsam mit dem Unfallgegner den Vordruck des Unfallberichts 
ausfüllen (Personalien, Versicherungskontakte, Fotos und Skizze vom 
Unfallort und den Fahrzeugen) und unterzeichnen. Den Unfallbericht 
gibt es beim ADAC unter www.adac.de/unfallbericht oder in den 
ADAC-Geschäftsstellen. Darüber hinaus darf aus 
versicherungsrechtlichen Gründen kein Schuldanerkenntnis abgegeben 
werden. 

   - Die eigene Versicherung informieren 
   Werden vom Unfallgegner Ansprüche behauptet oder geltend gemacht, 
muss die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend verständigt 
werden. Berechtigte Ansprüche werden von der eigenen 
Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeglichen, unberechtigte abgewehrt.

   - Bagatellschäden 
   Bei Schäden bis 750 Euro genügt der Versicherung der 
Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt mit Fotos vom Unfallfahrzeug. 
Bei höheren Schäden oder einem Totalschaden sollte ein Gutachter 
eingeschaltet werden. Der Sachverständige darf selbst gewählt werden,
die Kosten muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners 
übernehmen. Bei Kaskoschäden bestimmt die Versicherung den Gutachter.

    - Personenschäden 
   Gesundheitliche Beschwerden nach einem Unfall sollten möglichst 
umgehend von einem Arzt dokumentiert werden. Die Höhe des 
Schmerzensgelds bemisst sich unter anderem nach der Schwere der 
Verletzungen, der Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und 
Rehabilitation. 

   - Ansprüche geltend machen 
   Bei einem fremdverschuldeten Unfall werden die eigenen 
Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei der gegnerischen 
Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Bei einem 
selbstverschuldeten Unfall kann die eigene Vollkaskoversicherung in 
Anspruch genommen werden. Um Ärger zu vermeiden und vollen 
Schadenersatz zu erhalten, rät der ADAC, sich an einen Rechtsanwalt 
zu wenden. Beim fremdverschuldeten Unfall muss die unfallgegnerische 
Kfz-Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten übernehmen. Wichtig: 
Bei Streitfällen kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung das 
Kostenrisiko bei der Durchsetzung eigener Ansprüche abdecken.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.

Pressekontakt:

Katja Legner
Tel.: (089) 7676-6417
katja.legner@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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