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Punktereform tritt in Kraft: Jetzt wird neu gezählt

München (ots)

Am 1. Mai tritt die neue Punktereform in Kraft, nach der nur noch solche Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden, eingetragen werden. Bei Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen (zum Beispiel "Einfahren in eine Umweltzone ohne die richtige Plakette"), wird es keine Punkte mehr geben. Auch etliche Verstöße werden teurer. Das sollten Autofahrer jetzt wissen:

   - Die bedeutendste Änderung: Statt wie bisher bei 18 wird der 
     Führerschein zukünftig bei acht Punkten entzogen.
   - Für Verkehrsverstöße oder Straftaten gibt es nur noch ein bis 
     drei Punkte, statt wie bisher ein bis sieben:
   - ein Punkt für Ordnungswidrigkeiten
   - zwei Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten
   - drei Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
   - Ein Punkteabbau ist auch im neuen System möglich: Beim Stand von
     ein bis fünf Punkten kann durch ein freiwilliges 
     Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden.
   - Durch starre Tilgungsfristen bekommen Verkehrsteilnehmer einen 
     besseren Überblick, wann Punkte erlöschen:
   - Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahre
   - Eintragungen mit zwei Punkten nach fünf Jahren
   - Straftaten mit drei Punkten nach zehn Jahren
   - So werden alte Punkte ab dem 1. Mai 2014 umgerechnet:
Punktestand alt    Punktestand neu     
   1 - 3                1     
   4 - 5                2     
   6 - 7                3     
   8 - 10               4    
  11 - 13               5    
  14 - 15               6    
  16 - 17               7       
     18                 8
   - Die Eintragungsgrenze wird von 40 auf 60 Euro angehoben. 
     Delikte, die heute unter der neuen Eintragungsgrenze von 60 Euro
     liegen, aber wegen ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit 
     weiterhin Punkte nach sich ziehen, werden ab dem 1. Mai 2014 
     teurer - zum Beispiel Telefonieren am Steuer oder ein Verstoß 
     gegen die Winterreifenpflicht.
   - Aber auch Delikte, die in Zukunft nicht mehr eingetragen werden 
     und deren Punktewegfall kompensiert werden soll, werden zum Teil
     teurer. Das Einfahren in eine Umweltzone kostet dann 80 statt 
     bisher 40 Euro, das Fahren ohne Kennzeichen erhöht sich von 40 
     auf 60 Euro.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de. 
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Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Lucà
Tel.: (089) 7676-2412
katharina.luca@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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