Kfz-Versicherungen
Wechseln auch im Dezember möglich
ADAC: Bei Prämienerhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht

   München (ots) - Autofahrer können in der Regel auch im Dezember 
noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Laut ADAC gibt es ein 
Sonderkündigungsrecht auch nach dem Stichtag 30. November 2011. Eine 
außerordentliche Kündigung steht jedem Autofahrer zu, dessen 
Kfz-Versicherung sich zum 1. Januar 2012 erhöht, ohne dass ein 
Schadenfall hierfür die Ursache ist. Diese Möglichkeit verschiebt 
sich jedoch, wenn das Versicherungsjahr nicht am 31.12., sondern zu 
einem anderen Termin endet.

   Wer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherter einen 
zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder 
leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der ADAC weist darauf hin, 
dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den 
ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren
Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Ein 
Sonderkündigungsrecht besteht laut Automobilclub auch, wenn die 
Versicherung "nur" durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen 
teurer geworden ist - deshalb sollten Autofahrer genau hinschauen.

   Wichtig ist, so der ADAC, dass der Kunde in der schriftlichen 
Kündigung klar Bezug nimmt auf die Beitragserhöhung, ansonsten kann 
die Kündigung abgelehnt werden. Jederzeit kündigen können Autofahrer 
ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadensfall. Die Kündigung 
sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein 
abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei 
einem anderen Anbieter versichern.

   Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher nicht nur auf 
einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die 
Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue 
Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der 
aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist 
als der bestehende.



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