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ADAC

Verkehrsgerichtstag Goslar
Anwälte gegen Fahrverbot für Taschendiebe
ADAC: Genau so gut könnte man Handyverbot fordern

München (ots)

Kleinkriminelle sollen auch künftig nicht mit
einem Fahrverbot statt mit einer Geld- oder Haftstrafe belegt werden.
Beim 39. Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde in dem entsprechenden
Arbeitskreis diese vom Bundesjustizministerium geplante Initiative
abgelehnt. Auch nach Ansicht des ADAC würde eine derartige Bestrafung
zwangsläufig zu einer Zweiklassenjustiz führen, weil sie nur
Führerscheininhaber treffen kann. Selbst wenn das Auto in zufälligen
Zusammenhang mit einer Straftat steht, weil man es beispielsweise auf
dem Weg dorthin benutzt hat, ist dies noch keine Rechtfertigung für
den Einsatz eines Fahrverbots als Hauptstrafe. "Genau so gut könnte
man auf die Idee kommen", so ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe, "ein
Handyverbot zu fordern, wenn ein Handy zur Ausübung einer Straftat
eingesetzt wurde."
Auch die geplante Justizreform für Zivilprozesse wurde von den
Verkehrsanwälten abgelehnt. Der entsprechende Arbeitskreis sprach
sich dafür aus, an der derzeitigen Gesetzesregelung nichts zu ändern.
Insbesondere soll der bisherige Instanzenweg erhalten bleiben. Der
ADAC hatte bereits im Vorfeld diese bürgerfreundliche Praxis
unterstützt und den Entwurf mehrfach kritisiert. Auch der
Justizminister von Thüringen, Dr. Andreas Birkmann, sprach sich wegen
der zu erwartenden hohen Kosten gegen die Reform aus.
Auch hinsichtlich der geplanten Änderung der
Straßenverkehrsordnung im Bezug auf Tempo-30-Zonen sah der
entsprechende Arbeitskreis Probleme. Er hat deswegen eine der
Verkehrssicherheit dienende Umsetzung der Bestimmungen empfohlen.
Diese sehen derzeit vor, dass der Autofahrer künftig bei Verlassen
einer Vorfahrtsstraße mit einer Tempo-30-Zone rechnen muss. Eine
derartige Regelung birgt nach Meinung des ADAC die Gefahr von
unabsichtlichen Temposünden. Deswegen plädiert der Automobilclub für
die Beibehaltung der bisherigen Regelung, nach der bei der
Einrichtung eines Tempo-30-Bereichs dem Autofahrer durch bauliche
Maßnahmen deutlich signalisiert werden muss, dass er sich in einer
Tempozone befindet. Dieser Anspruch kommt auch in der entsprechenden
Resolution zum Ausdruck, in der bei der Einrichtung von
Tempo-30-Zonen der konsequente Einsatz verkehrsregelnder Maßnahmen
wie zum Beispiel versetztes Parken gefordert wird.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Dieter Wirsich
ADAC-Pressestelle
Mobil: 0171/555 20 52
Fax: (089) 76 76- 22 72
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