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ADAC

Alkohol am Steuer
Streit um Messverfahren
ADAC fordert Rechtssicherheit

München (ots)

Die Diskussion um die unterschiedlichen
Alkohol-Meßverfahren - Atemalkoholanalyse oder Blutprobe - ist neu
entflammt. Obwohl sich das Bayerische Oberste Landesgericht erst am
12. Mai (DAR 2000, Seite 316) in einer Grundsatz-Entscheidung für die
Atemalkoholanalyse ausgesprochen hat, gibt es im Kampf gegen den
Alkohol auf unseren Straßen noch keine einheitliche Rechtssprechung.
Wie der ADAC meldet, hat jetzt das Amtsgericht Köln (Az.: OWi 5193/99
vom 27.7.2000) einen vermutlich alkoholisierten Autofahrer
freigesprochen, weil es im Gegensatz zu den obersten bayerischen
Richtern Zweifel an der Genauigkeit der eingesetzten
Atemalkoholmessung hatte.
Nach Ansicht des ADAC besteht zur Zeit eine erhebliche
Rechtsunsicherheit, die im Interesse der Verkehrssicherheit so
schnell wie möglich beseitigt werden sollte. Da das OLG Köln in
nächster Instanz
Für Rückfragen:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Ruth Habicht
Telefon: 089 7676-3474
E-Mail:  ruth.habicht@zentrale.adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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