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Beleidigung im Straßenverkehr
Ein Stinkefinger für 8000 Mark
ADAC warnt vor teuren Überreaktionen

München (ots)

Beleidigungen und unfreundliche Gesten im Straßenverkehr sind kein
Kavaliersdelikt, sondern Straftaten und können teuer werden. Selbst
relativ harmlose Ausfälle wie eine herausgestreckte Zunge schlagen
schon mit 300 Mark zu Buche. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, sich
besonders im Umgang mit Polizisten und Politessen in Zurückhaltung zu
üben. Denn hier trifft die Beschimpfung nicht nur den Beamten
persönlich, sondern auch seinen Dienstherren, den Staat. Die Folge
derartiger Ausrutscher ist in den meisten Fällen eine Anzeige.
Wie die ADAC motorwelt in ihrer Mai-Ausgabe berichtet, steigt mit
dem Verkehrsaufkommen auch die Aggressivität der Autofahrer.
Hitzköpfe sollten sich aber über die kostspieligen Konsequenzen klar
sein. Die wohl häufigste Verfehlung, das Zeigen des gestreckten
Mittelfingers, kann bis zu 8000 Mark kosten. Den Vogel zeigen oder
der so genannte Scheibenwischer sollte dem gestressten Autofahrer
schon 750 bis 2000 Mark wert sein. Auch verbale Schmähungen bringen
nur Ärger. Mit Strafen zwischen 950 und 2000 Mark muss rechnen, wer
einen Polizisten mit Worten wie Holzkopf, Trottel, Wichtelmann oder
blödes Schwein tituliert.
Die Höhe der Strafe richtet sich nach den Umständen der Tat und
den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Zehn bis 30 Tagessätze
sind die Regel, ein Tagessatz beträgt den 30. Teil eines
Monatsnettogehalts. Generell gilt: Je obszöner die Beleidigung, desto
teurer wird es. Tätlichkeiten oder Nötigung können sogar zum Entzug
der Fahrerlaubnis führen. Selbstbeherrschung lohnt sich also.
Für Rückfragen:
Ulf Rasch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 21 08
Fax: (089) 76 76- 28 01
Mobil: (0171) 555 21 08 
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