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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein finanzieller Bluff

Berlin (ots)

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai
erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Böhmer MdB:
Die im Wahlprogramm der SPD geplante Kappung oder gar Abschaffung
des Ehegattensplittings wird maximal zusätzliche Finanzmittel in Höhe
von 350 Millionen Euro zur Förderung von Familien erbringen und
zugleich nicht nur die Ehe, sondern auch wesentliche Grundlagen für
Familien in Deutschland untergraben.
Das Ehegattensplitting basiert auf der Vorstellung, dass
zusammenlebende Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und des
Verbrauchs bilden, in der jeder an den Einnahmen und Ausgaben des
anderen wirtschaftlich partizipiert. Dadurch wird sichergestellt,
dass Eheleute trotz Steuerprogression gleich besteuert werden, auch
wenn das Einkommen unterschiedlich auf die Partner verteilt ist. Ohne
Ehegattensplitting würde ein Ehepaar mit unterschiedlich hohen
Einzeleinkünften wegen des progressiven Steuertarifs höher besteuert
werden als Ehepartner mit gleich hohem Einkommen beim selben
Gesamteinkommen. Dies wäre eine Verstoß gegen die horizontale
Steuergerechtigkeit. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings
benachteiligt auch Ehepaare mit einem Geringverdiener gegenüber dem
Einzelverdiener durch den nur einmaligen Abzug der
Vorsorgeaufwendungen. Zudem ist es aus familienpolitischen Aspekten
unsinnig, den Splittingvorteil zu streichen, denn 70 Prozent des
Splittingvolumens entfallen auf verheiratete Einkommensbezieher mit
Kindern.
Betroffen von einer Kappung wäre angeblich vor allem die von der
SPD oft geschmähte aber äußerst selten vorkommende nichterwerbstätige
Millionärsgattin, die nur ein Phantom ist. Nur zwei Prozent aller
gemeinschaftlich veranlagten Ehepaare haben überhaupt ein Einkommen
eines Partners von mehr als ca. 110 000 Euro bei nicht
Erwerbstätigkeit des anderen Partners, mit dem der maximale
Splittingvorteil ausgeschöpft werden kann. Und das sind noch lange
keine Millionärsgattinnen. Bei kinderlosen Paaren sind in der Regel
beide Partner erwerbstätig. Einen Nachteil hätten dagegen vor allem
junge Ehepaare in der Phase der Familiengründung und die älteren
Ehepaare, deren Kinder bereits aus dem Haus sind. Auch diejenigen
Mütter, die es nach einer längeren Familienphase ohnehin schwer
haben, wieder einen Einstieg ins Berufsleben zu finden, würden
doppelt bestraft.
Die ideologische Kampagne der SPD gegen das Ehegattensplitting ist
deshalb sachlich unbegründet. Wie sonst ist es zu erklären, dass
statt von der immer wieder vorgetragenen Forderung nach einer
Abschaffung des Ehegattensplittings im Wahlprogramm der SPD nur noch
von einer Umgestaltung die Rede ist? Warum hat gerade Rot-Grün in dem
von ihnen eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz ein dem
Ehegattensplitting nahe kommendes Realsplitting eingeführt, wenn das
Prinzip der Gleichbehandlung von Partnern in einer
Wirtschaftsgemeinschaft vermeintlich falsch ist? Auch die angeblich
zu erzielenden Beträge in Höhe eines einstelligen Milliardenbetrags
werden nicht mehr erwähnt, weil sie durch Berechnungen des
Bundesfinanzministeriums widerlegt sind.
Neun Milliarden Euro zusätzlich solle die Umgestaltung des
Ehegattensplittings nach Berechnungen aus dem Jahr 2000 angeblich
bringen. Am Ende blieben jedoch nur rund 350 Millionen Euro übrig.
Vom theoretisch möglichen Einsparvolumen müssten abgezogen werden:
  • Das bei Geschiedenen praktizierte Realsplitting: Danach kann ein Geschiedener rund 14.000 Euro Unterhalt an den früheren Ehegatten von der Steuer absetzen. Dies reduziert das Einsparvolumen auf etwa 6,5 Milliarden Euro;
  • das im Lebenspartnerschaftsgesetz vorgesehene Realsplitting: Hier ist ein Realsplitting mit Übertragungsmöglichkeit von rd. 20.000 Euro vorgesehen. Dies reduziert das Einsparvolumen auf etwa 4,1 Milliarden Euro;
  • Gerade Alleinverdiener-Ehepaare mit geringem Einkommen werden durch die Abschaffung des Ehegattensplittings und die dann erforderliche Übertragung des Realsplittings massiv schlechter gestellt. Bei einem Jahresverdienst von 40.000 Mark im Jahr 2001 (rund 20.400 Euro) wären die zu zahlenden Steuern von 338 Mark (ca. 170 Euro) auf über 1.125 Mark (rund 625 Euro) gestiegen. Die Mehrbelastung folgt aus einer geringeren Möglichkeit, die Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abzuziehen. Dies gilt es durch Anhebung der Besteuerungsgrenzen zu verhindern. Das Einsparvolumen würde aber gleichzeitig auf rund 1,4 Mrd. Euro reduziert;
  • von diesen rund 1,4 Mrd. Euro entfallen ca. 1.1 Mrd. Euro auf Steuerpflichtige mit Kindern.
Am Ende bleiben noch 350 Mio. Euro übrig. Das ist ein finanzieller
Bluff.
Das Splitting dagegen sichert den Ehepartnern Wahlfreiheit und
Gleichbehandlung hinsichtlich der Ausübung einer Erwerbstätigkeit und
der Wahrnehmung familiärer Aufgaben. Familienarbeit wird nicht anders
gewertet als Erwerbstätigkeit. Damit ist eine zentrale Forderung der
Frauenbewegung nach partnerschaftlichen Regelungen an dieser Stelle
bereits Realität. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings ist
insoweit ein Rückschritt.
Das Augenmerk sollte besser auf die Benachteiligung der Frauen
durch die Steuerklasse V gerichtet werden. Hier besteht Reformbedarf.

Rückfragen bitte an:

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