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Weinberg: Fremdbestimmung in der Prostitution bekämpfen

Berlin (ots)

Prostituiertenschutzgesetz im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag debattiert heute in erster Lesung den Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes. Dazu erklärt der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Der Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes hat zum Ziel, Fremdbestimmung in der Prostitution zu bekämpfen. Dabei geht es uns nicht nur um Menschenhandel und Zwangsprostitution im engeren Sinne, sondern jede Art von Fremdbestimmung ist inakzeptabel. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist Fremdbestimmung in der Prostitution in besonderer Weise mit der Menschenwürde unvereinbar.

Zu diesem Zweck sollen unter anderem eine Erlaubnispflicht für Betreiber, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Prostitutionsgewerbe, eine Anmeldepflicht für Prostituierte, bei der über Rechte, Pflichten und Hilfsangebote beraten wird, und eine Gesundheitsberatungspflicht eingeführt werden. Auch Betriebskonzepte, die die Menschenwürde verletzen, wie zum Beispiel Flatrate-Bordelle, sollen verboten werden. Außerdem sollen Behörden bessere Zutritts- und Kontrollrechte erhalten.

Mit diesem Maßnahmenpaket werden wir den Prostitutionsmarkt, der von Kriminalität, Gewalt, Manipulation, Druck und Missbrauch geprägt ist, empfindlich stören.

Die gut für sich selbst sorgende Prostituierte dagegen wird von dem Gesetz - abgesehen von der Anmeldepflicht und der Gesundheitsberatung - so gut wie nicht betroffen sein. Eine mit hohem Datenschutz versehene Anmeldepflicht ist aus unserer Sicht für die selbstbestimmt tätigen sexuellen Dienstleisterinnen und Dienstleister zumutbar, um diejenigen schützen zu können, die diese Tätigkeit unfreiwillig, manipuliert oder unter Druck ausüben. Diese schutzbedürftige Gruppe kann zurecht nicht nur von der Gesellschaft Solidarität erwarten, sondern auch von denjenigen Frauen und Männern, die in der Prostitution ausreichend stark sind, sich selbst zu schützen.

Die deutsche Gesellschaft darf nicht mehr länger zusehen, wie Elendsprostituierte aus Osteuropa Deutschland überschwemmen. Von der unter Rot-Grün im Jahr 2002 eingeführten Liberalisierung des Prostitutionsmarktes, von der gutmeinenden Sorge vor Stigmatisierung und dem Verzicht auf eine engmaschigen Regelung haben bislang nur die Falschen profitiert, nämlich die Betreiber, Zuhälter und Freier. Freier, die für lediglich 25 Euro und manchmal noch weniger Geld sexuelle Dienstleistungen jeglicher Art und Massivität in Anspruch nehmen.

Der Gesetzentwurf enthält aus Unions-Sicht in folgenden Punkten noch Nachbesserungsbedarf: Schutz von schwangeren Prostituierten und ihrem ungeborenen Kind, die Versorgung der Prostituierten mit einer Krankenversicherung, der Schutz von Straßenprostituierten und nicht zuletzt der Schutz von Prostituierten mit stark geistigen Einschränkungen oder geistiger Behinderung. Bislang sieht der Entwurf es nicht vor, dass die Anmeldebehörde eine Bescheinigung verweigern kann, wenn die oder der Prostituierte geistig behindert oder kognitiv stark eingeschränkt ist. Gerade Personen mit stark eingeschränkter Intelligenz oder geistiger Behinderung sind leichtes Opfer von Manipulation, Druck oder so genannten Loverboy-Methoden. Hier wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen am Gesetzentwurf aus dem Haus der Bundesministerin Manuela Schwesig gibt.

Es ist ein frauenpolitischer Erfolg der großen Koalition, dass es uns gemeinsam gelungen ist, diesen wichtigen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Ich bin davon überzeugt, dass wir im Sinne der Betroffenen eine gemeinsame Lösung für die noch wenigen offenen Punkte im parlamentarischen Verfahren finden."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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